0 Rechtsentwicklung
Rz. 1
Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 385 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend neu strukturiert. Ferner werden sie weiterentwickelt und im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben differenziert ausgestaltet. § 385 entspricht dem bisher in § 291e Abs. 5 enthaltenen geltenden Recht. Die Gesellschaft für Telematik bezieht Expertenempfehlungen in die Pflege und Weiterentwicklung des Interoperabilitätsverzeichnisses ein.
Rz. 1a
Art. 1 Nr. 70 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat mit Wirkung zum 9.6.2021 die Nummerierung geändert (alt: 385). Aufgrund neuer Paragrafen erfolgt die Verschiebung an den neuen Regelungsstandort (neu: 386).
1 Allgemeines
Rz. 2
Die gematik wird durch ausgewiesene Experten beim Betrieb sowie der Weiterentwicklung des Interoperabilitätsverzeichnisses beraten (www.vesta-gematik.de/experten; abgerufen: 17.9.2022). Die Empfehlungen sind in die Entscheidungen der gematik einzubeziehen. Fachinteressierte Personen können sich als Experte bei der gematik bewerben (www.vesta-gematik.de/experten; abgerufen: 17.9.2022).
2 Rechtspraxis
2.1 Expertenpool (Abs. 1)
Rz. 3
Die gematik benennt Experten, die über Fachwissen im Bereich der Gesundheitsversorgung und im Bereich der Informationstechnik und Standardisierung im Gesundheitswesen verfügen (Satz 1). Um die notwendige Fachexpertise sowohl beim Aufbau, der Pflege und der Weiterentwicklung des Interoperabilitätsverzeichnisses als auch bei der Aufnahme von Informationen einzubeziehen, bildet die gematik einen Expertenpool (BT-Drs. 18/5293 S. 54). Der Expertenpool (www.vesta-gematik.de/experten; abgerufen 17.9.2022) ist kein festes Gremium mit eigener Geschäftsordnung, sondern bildet jeweilige Anforderungen flexibel ab. Das Beteiligungsverfahren ist in der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik (www.vesta-gematik.de/fileadmin/user_upload/Redaktionelle_Inhalte/gemGVO_vesta_V2.0.0.pdf, Stand 20.6.2018; abgerufen: 17.9.2022) geregelt.
Rz. 4
Die Experten geben ihre Bewertung eigenständig ab und können der gematik darüber hinaus Empfehlungen zur Pflege und Weiterentwicklung des Verzeichnisses geben (Satz 2). Die gematik hat die Empfehlungen in ihre Entscheidungen einzubeziehen (Satz 3). Dazu ist auch eine Begründung erforderlich, wenn einer Empfehlung nicht gefolgt wird.
2.2 Repräsentative Auswahl (Abs. 2)
Rz. 5
Die Experten sind aus folgenden Gruppen auszuwählen (BT-Drs. 19/14867 S. 99):
- Anwender informationstechnischer Systeme (z. B. Leistungserbringer, Vertreter der Leistungserbringerorganisationen oder Vertreter von deren Fachgesellschaften, Krankenkassen),
- für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgebliche Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen,
- Bundesländer (z. B. Vertreter von Landesdatenschutzbehörden),
- fachlich betroffene Bundesbehörden (z. B. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit),
- fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen (z. B. das Deutsche Institut für Normung),
- fachlich betroffene Fachgesellschaften,
- Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen.
Das Beteiligungsverfahren regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik, Punkt 3.2 (vgl. Rz. 3).
2.3 Kostenerstattung (Abs. 3)
Rz. 6
Den Experten werden ihre Kosten durch die gematik erstattet. Einzelheiten ergeben sich aus der Richtlinie zur Auslagenerstattung für Experten des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik, Stand: 30.3.2017, www.vesta-gematik.de/fileadmin/user_upload/Redaktionelle_Inhalte/gemRL_Auslagen_vesta_V1.0.0.pdf, Stand 30.3.2017; abgerufen: 17.9.2022).
3 Literatur und Materialien
Rz. 7
INA – Interoperabilitäts-Navigator für digitale Medizin, Wissensplattform für Interoperabilität der gematik, www.ina.gematik.de/wissensbank/liste; abgerufen: 17.9.2022.
Pharmazeutische Zeitung (Herausg.), Gematik will bei Vesta das Steuer übernehmen, www.pharmazeutische-zeitung.de/gematik-will-bei-vesta-das-steuer-uebernehmen-123478; abgerufen: 7.5.2021.
Weber/Heitmann, Interoperabilität im Gesundheitswesen – auch für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnet, Bundesgesundheitsblatt 2021 S. 1262.