Rz. 18
Das Institut wird zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen tätig. Eine abschließende Aufzählung der Aufgaben ist mit der Vorschrift nicht verbunden.
Rz. 19
Auftraggeber des Instituts ist der G-BA (§ 139b Abs. 1 Satz 1). Das Bundesministerium für Gesundheit kann die Bearbeitung von Aufgaben unmittelbar beim Institut beantragen (§ 139b Abs. 2 Satz 1). Die Zusammenarbeit von G-BA und IQWiG ist in der Verfahrensordnung des G-BA v. 18.12.2008 (1. Kapitel, 4. Abschnitt) geregelt (www.g-ba.de). Dort sind die Voraussetzungen für die Stellung von Anträgen, ihre Prüfung und Priorisierung durch den G-BA, Zulässigkeit und Inhalt des Auftrags, die Auftragspflichten und die Weitergabe des Auftrags enthalten.
Rz. 20
Der G-BA hat dem IQWiG über den gesetzlichen Rahmen hinaus einen Generalauftrag erteilt. Er ermöglicht es dem Institut, eigenständig Themen auszuwählen und wissenschaftlich zu bearbeiten. Die Themen müssen nicht mit dem G-BA oder dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmt werden.
2.3.1 Bewertung ausgewählter Krankheiten
Rz. 21
Das Institut bewertet den aktuellen medizinischen Wissensstand zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten (Nr. 1). Der aktuelle Wissensstand ist zu ermitteln, aufzubereiten und zu beurteilen.
2.3.2 Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen
Rz. 22
Das Institut erstellt wissenschaftliche Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen (Nr. 2). Dabei werden alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischer Besonderheiten berücksichtigt. Der Hinweis auf die Berücksichtigung von Besonderheiten verpflichtet das Institut darauf hinzuwirken, dass in der Situation der Zielgruppe bzw. der von den Arbeitsergebnissen Betroffenen liegende besondere Umstände berücksichtigt werden sollen (BT-Drs. 15/1525 S. 127, 128).
Besondere Umstände sind z. B.
- altersspezifische Besonderheiten in der Arzneimitteltherapie,
- geschlechtsspezifische Aspekte,
- Lebensumstände, wie etwa eine unzureichende Betreuung im Alter, und
- berufliche oder familiäre Situationen.
2.3.3 Recherche des aktuellen medizinischen Wissensstandes
Rz. 22a
Das IQWiG recherchiert den aktuellen medizinischen Wissensstand als Grundlage für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien (Nr. 3). Die Aufgabe besteht in Unterstützungstätigkeiten für die Leitlinienarbeit, insbesondere der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (BT-Drs. 19/13438 S. 58). Ziel ist es, die Leitlinienarbeit durch die Recherche von wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Neuentwicklung hochwertiger evidenzbasierter Leitlinien, d. h. von S3- oder S2e-Leitlinien zu fördern. Zum anderen sollen die Evidenzrecherchen auch dazu dienen, vorhandene Leitlinien zu überarbeiten und zu aktualisieren. Auf diese Weise können auch sog. S1- Leitlinien, d. h. Handlungsempfehlungen von Expertengruppen und S2k-Leitlinien, also konsensbasierte Leitlinien überarbeitet und zu hochwertigen evidenzbasierten Leitlinien aufgewertet werden. Wie in den übrigen Aufgabenbereichen wird das IQWiG bei den Evidenzrecherchen zur Unterstützung der Leitlinienarbeit i. d. R. im Auftrag des G-BA oder des Bundesministeriums für Gesundheit tätig. § 139b Abs. 6 enthält für die Fälle der Beauftragung von Evidenzrecherchen durch das Bundesministerium für Gesundheit insbesondere ein Vorschlagsrecht der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sowie einen jährlichen Budgetrahmen.
2.3.4 Leitlinien für Krankheiten
Rz. 23
Das Institut hat die Aufgabe, Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten evidenzbasiert zu bewerten (Nr. 4). Qualitativ hochwertige Leitlinien stellen eine wichtige Orientierung für die Entscheidungen der in der Versorgung tätigen Ärzte, aber auch des G-BA dar (BT-Drs. 15/1525 S. 128; z. B. systematische Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion neuer und relevanter Empfehlungen für das DMP Asthma, veröffentlicht auf der Homepage des IQWiG im Internet unter https://www.iqwig.de).
2.3.5 Disease-Management-Programme
Rz. 24
Das Institut gibt Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen ab (Nr. 5). Damit werden die wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet, um dem G-BA die notwendigen Erkenntnisse darüber zur Verfügung zu stellen (BT-Drs. 15/1525 S. 128). Der G-BA wird dadurch bei der Entwicklung strukturierter Behandlungsprogramme unterstützt (§ 137f).
2.3.6 Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln
Rz. 25
Das Institut bewertet den Nutzen von Arzneimitteln und die Kosten (Nr. 6). Die Nutzenbewertungen sollen eine Aussage über den Beitrag neuer Arzneimittel im Vergleich zu Standardtherapeutika zur Verbesserung der medizinischen Behandlung von Patienten beinhalten (BT-Drs. 15/1525 S. 128). Damit soll erreicht werden, dass eine Arzneimitteltherapie nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auch weiterhin finanzierbar und die Teilhabe der Versicherten am Fortschritt in der Medizin gewährleistet bleibt.
2.3.7 Bereitstellen von allgemeinen Informationen
Rz. 26
Das Institut stellt für alle Bürger verständliche allgemeine Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung sowie zu Diagnostik und Ther...