Rz. 12a
Die DVKA hat den Auftrag, die nationale eHealth-Kontaktstelle aufzubauen und zu betreiben (Satz 1). Die Kontaktstelle ist die organisatorische und technische Verbindungsstelle für die Bereitstellung von Diensten für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten. Sie ist die Datenverantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 679/2016 (Satz 2). Die technischen Festlegungen dazu trifft die gematik (Satz 3). Über den Aufbau und Betrieb der Kontaktstelle stimmt sich der GKV-Spitzenverband fortlaufend mit der gematik ab (Satz 4). Datenschutz und Datensicherheit sind nach dem Stand der Technik zu gewährleisten. Erwartet werden Synergieeffekte durch den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) und die Nutzung bestehender Netzanschlüsse (BT-Drs. 19/13438 S. 63).
Rz. 12b
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) trifft unter Berücksichtigung der europäischen semantischen Interoperabilitätsfestlegungen und im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der gematik die Festlegungen zur semantischen Interoperabilität und stimmt diese Festlegungen auf europäischer Ebene ab. Das BfArM trifft unter Berücksichtigung der europäischen semantischen Interoperabilitätsfestlegungen und im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Gesellschaft für Telematik die Festlegungen zur semantischen Interoperabilität, die für den grenzüberschreitenden Datenaustausch erforderlich sind, und stimmt diese Festlegungen auf europäischer Ebene ab (Satz 5).
Rz. 12c
Die Festlegungen des BfArM sind auf die Plattform nach § 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 aufzunehmen (Satz 6; www.gematik.de/telematikinfrastruktur/iop).
Rz. 13
Die Dienste der Kontaktstelle ermöglichen sowohl den Datenaustausch für die Behandlung der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als auch entsprechender Daten von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bei der Behandlung in Deutschland. Die gematik übernimmt dabei die mit dem Austausch von Gesundheitsdaten zusammenhängenden Aufgaben und Abstimmungen auf europäischer Ebene und legt aufgrund ihrer Aufgaben in Verbindung mit der Telematikinfrastruktur die technischen Grundlagen der nationalen eHealth-Kontaktstelle fest. Diese Festlegungen bilden die Basis, auf der die DVKA die nationale eHealth-Kontaktstelle aufbaut und betreibt. Die Festlegungen der gematik werden in § 312 Abs. 1 Nr. 15 sowie in § 358 Abs. 7, § 359 Abs. 4 und § 360 Abs. 11 Nr. 2 näher definiert. Der DVKA wurde die Betreiberrolle vor allem wegen der sich ergebenden Synergieeffekte zu dessen weiteren Aufgaben in § 219d zugewiesen (BT-Drs. 19/27652 S. 111).
In den §§ 358 und 360 wird festgelegt, welche Daten über die nationale eHealth-Kontaktstelle zunächst ausgetauscht werden können. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sich die gematik und die DVKA an Modellprojekten von eHealth-Kontaktstellen oder anderen auf regionaler Ebene stattfindenden Projekten zum grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten beteiligen können.