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Sommer, SGB V § 266 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ... / 2.5 Zielvorgaben (Abs. 5)

Norbert Finkenbusch
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Rz. 30

Wesentliche Zielvorgaben des RSA sind

  • Anreize zu Risikoselektion zu verringern und
  • Anreize zu medizinisch nicht gerechtfertigten Leistungsausweitungen zu vermeiden.

Risikoselektion zu vermeiden ist das wesentliche Ziel des morbiditätsorientierten RSA. Leistungsausweitungen soll entgegengewirkt werden, um insbesondere Fehlsteuerungen im Rahmen der Versorgung zu verhindern (z. B., indem höherwertige, aber nicht notwendige Leistungen erbracht werden, um höhere Zuweisungen zu erreichen).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

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