Rz. 1

Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12. 1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist Satz 2 zum 1.7.2001 geändert worden. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) ist Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst worden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) sind mit Wirkung zum 23.7.2015 die Sätze 1 und 2 durch die Sätze 1 bis 3 ersetzt worden. Die bisherigen Sätze 3 bis 6 sind Sätze 4 bis 7 geworden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge