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Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweite Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) verschob die bisherigen Regelungen in § 92 zum 1.1.2016 aus systematischen Gründen unverändert in den neuen § 8a des 1. Kapitels zu den Allgemeinen Vorschriften.

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