In der Krankenversicherung sind auch pflichtversichert:

 

a)

an Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik eingeschriebene Studenten, Praktikanten und Pflichtassistenten,

 

b)

Personen, die Lohnersatzleistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung beziehen,

 

c)

Empfänger von Vorruhestandsgeld und

 

d)

Empfänger einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Empfänger einer entsprechenden Versorgung.

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