In der Unfallversicherung sind auch pflichtversichert

 

a)

an Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik eingeschriebene Studenten, Praktikanten und Pflichtassistenten,

 

b)

Personen, die nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes zur Erfüllung ihrer Meldepflicht die hierfür bestimmte Stelle aufsuchen oder zur Aufsuchung einer anderen Stelle aufgefordert wurden und

 

c)

Personen, die nach den Vorschriften des Sozialhilfegesetzes zur Erfüllung ihrer Meldepflicht die hierfür bestimmte Stelle aufsuchen oder zur Aufsuchung einer anderen Stelle aufgefordert wurden.

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