Es gibt keine allgemein verbindliche Definition des Phänomens "Ständige Erreichbarkeit" etwa im Sinn einer bestimmten Rechtsgrundlage. Im aktuellen Sprachgebrauch wird darunter in aller Regel verstanden, dass Beschäftigte in ihrer Freizeit mit dem Arbeitgeber, mit Kollegen oder Kunden über Mobiltelefon oder per E-Mail in Kontakt treten, ohne dass darüber konkrete arbeitsorganisatorische Absprachen getroffen werden, wie es bei klassischen Rufbereitschaften der Fall ist. Daher erscheint folgende Definition treffend:

"Ständige Erreichbarkeit ist eine weitestgehend unregulierte Form einer erweiterten Verfügbarkeit für dienstliche Belange außerhalb der regulären Arbeitszeiten."[1]

[1] Nach iga-Report 23 Teil 1.

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