Die letzte große Insolvenzrechtsreform fand mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) v. 22.12.2020 statt. Herzstück war das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Strukturierungsrahmen (StaRUG), das kriselnden Unternehmen seit 1.1.2021 eine zusätzliche Möglichkeit der außergerichtlichen, selbstverantwortlichen Sanierung gibt – ohne Insolvenzantrag und mit Zustimmung einer Gläubigermehrheit. Wie sieht dieser Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen aus? Wer kann ihn in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Was sind die Elemente dieses Verfahrens? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Verfahren unter Berücksichtigung der Änderungen durch das "Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen" v. 31.10.2022 (SanInsKG) und das "Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften" v. 22.7.2022.

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