Antiquitäten haben ihren Reiz, das gilt auch für ältere Immobilien. Wer eintritt, den berührt manchmal die Atmosphäre des schon Gelebten, Geschichten scheinen greifbar in der Luft zu liegen. Doch was im Privaten oftmals etwas für Liebhaber schöner Dinge ist, wird im Geschäftsleben schnell zum Problem: Kanzleien, in denen die Dinge laufen wie anno dazumal finden zwar heute auch noch Mandanten, kaum aber einen Nachfolger. Deshalb gilt einmal mehr: Digitalisierung ist das Gebot der Stunde.

Weshalb das so ist, veranschaulicht der Fall einer eigentlich ganz gut gehenden Kanzlei in einer mittelgroßen Stadt. Der alte Eigentümer und sein designierter Nachfolger waren sich bereits handelseinig geworden, der Kaufpreis stand fest. Dann allerdings kam schnell noch mal ein IT-Berater auf Geheiß des Käufers ins Haus, der schätzte einen Investitionsstau in der Größenordnung einer hohen fünfstelligen Summe, und das führte zu unschönen Nachverhandlungen. Der Nachfolger hätte das anstehende Invest gerne vom Kaufpreis abgezogen, das sah der Verkäufer freilich nicht ein.

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Wenn eine Kanzlei zum Beispiel noch keine digitale Fibu anbietet, dann verlangen einige Käufer durchaus Kaufpreisabschläge.

Was zugegeben ein Einzelfall ist, findet in der Praxis häufig in abgeschwächter Form und weniger offensichtlich statt. "Wenn eine Kanzlei zum Beispiel noch keine digitale Fibu anbietet, dann verlangen einige Käufer durchaus Kaufpreisabschläge", berichtet Alexander Jost, Vorstand der Jost AG, die seit mehreren Jahrzehnten Kanzleien vermittelt. Dabei gelte: Je jünger die potenziellen Nachfolger seien, desto genauer schauten sie hin.

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