Rz. 110
Nach § 142 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG ist der Ertragswert für die landwirtschaftliche Nutzung ohne Hopfen und Spargel auf der Grundlage der Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem BodSchätzG zu ermitteln. Er beträgt 0,35 EUR je Ertragsmesszahl (EMZ). Dabei sind nur die EMZ zu berücksichtigen, die auf die nachstehend definierten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entfallen. Können die entsprechenden EMZ nicht unmittelbar aus dem Liegenschaftskataster entnommen werden, sind sie aus den durchschnittlichen EMZ der Belegenheitsgemarkung abzuleiten.
Rz. 111
In dem aus den EMZ abgeleiteten Ertragswert sind alle der landwirtschaftlichen Nutzung dienenden Wirtschaftsgüter erfasst. Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören dabei alle Wirtschaftsgüter, die der Nutzung von Ackerland und Grünland sowie der landwirtschaftlichen Tierhaltung dienen. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die den Sonderkulturen Hopfen und Spargel zuzuordnen sind. Diese sind gesondert zu bewerten.
Rz. 112
Die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung umfasst das der Bodenschätzung nach dem BodSchätzG unterliegende Ackerland und Grünland einschließlich der stillgelegten Flächen und der Brachflächen, die Gemüsebauflächen zur industriellen Verwertung, die Bagatellflächen sowie Gründüngungsflächen für die Dauer mindestens einer Vegetationsperiode bei Baumschulen. Flächen, die durch Einräumung eines Nutzungsrechts vorübergehend dem Braunkohleabbau dienen und später in rekultivierten Zustand zur Fortsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung zurückzugeben sind, sind auch während der Abbauphase der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen.
Rz. 113
Im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) der Vermessungs- und Katasterverwaltung werden die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Flächen mit den Klassifizierungen (Kennung 32) nachgewiesen. Für die landwirtschaftliche Nutzung werden im ALB folgende Abkürzungen und Schlüsselzahlen verwandt:
Bezeichnung |
Abkürzung |
Schlüsselzahl |
Ackerland |
A |
211 |
Acker-Grünland |
AGR |
212 |
Acker-Hackrain |
Hack |
213 |
Hopfen |
HOFF |
221 |
Spargel |
SPA |
222 |
Grünland |
GR |
231 |
Grünland-Acker |
GRA |
232 |
Grünland-Hackrain |
Hack |
233 |
Wiese |
W |
234 |
Streuwiese |
STR |
235 |
Hutung |
HU |
236 |
Rz. 114
Von den bodengeschätzten Flächen gehören die Flächen der gärtnerischen Nutzung, der Weihnachtsbaumkulturen und der Saatzucht nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung. Folgende Abkürzungen und Schlüsselzahlen werden im ALB verwandt:
Bezeichnung |
Abkürzung |
Schlüsselzahl |
Gartenland |
G |
241 |
Obstplantage |
OBST |
242 |
Baumschule |
BSCH |
243 |
Anbauflächen unter Glas |
GLAS |
244 |
Kleingarten (Dauerkleingartenland) |
KLG |
245 |
Weihnachtsbaumkultur |
WEIH |
271 |
Saatzucht |
SAAT |
272 |
Rz. 115
Die Eigentumsflächen der Besamungsstationen gehören unabhängig vom jeweiligen Nachweis im Kataster ebenfalls nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung, sondern zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
Rz. 116
In die landwirtschaftliche Nutzung werden Spargelanbauflächen sowie Freilandflächen der gärtnerischen Nutzungsteile einbezogen, wenn sie eine Fläche von jeweils 10 Ar nicht übersteigen. Das gilt auch dann, wenn sonst keine landwirtschaftliche Nutzung vorhanden ist. Flächen unter Glas und Kunststoffen sind stets bei der gärtnerischen Nutzung zu erfassen.
Rz. 117
Flächen des Obstbaus der extensiven Anbauformen, wie Obstbäume und Sträucher, die einzeln auf Acker-, Grünland oder an Wegrändern angebaut sind, und der Obstbau an Straßen- und Wegrändern werden in die landwirtschaftliche Nutzung mit einbezogen.
Rz. 118– 120
Einstweilen frei.