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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Prof. Dr. Franz Dötsch
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Rz. 205

[Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. die Kapital- und Gewinnrücklagen (näher dazu Rz. 1032 ff.).

 

Rz. 206

[Autor/Stand] Ebenso wie die offenen Einlagen der Gesellschafter in das Vermögen der Kapitalgesellschaft stellen auch die sog. verdeckten Einlagen Bestandteile des Eigenkapitals der Gesellschaft dar.

 

Rz. 207

[Autor/Stand] Die noch ausstehenden, aber noch nicht eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital (Nennkapital) von Kapitalgesellschaften mindern das Eigenkapital. Sie stellen Korrekturposten zu dem auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital (gezeichneten Kapital) dar. Sind diese ausstehenden Einlagen aber bereits eingefordert worden, ist – auch in der für erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Zwecke errichteten Vermögensaufstellung – eine entsprechende Forderung gegen die Kapitalgesellschafter zu erfassen; das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft erhöht sich entsprechend.[4]

 

Rz. 208

[Autor/Stand] Zur Rechtsnatur der sog. steuerfreien Rücklagen vgl. Rz. 1100.

 

Rz. 209

[Autor/Stand] Neben den erwähnten offenen Rücklagen bilden bei einer Bewertung zu gemeinen Werten auch die in den bilanziellen Buchwerten liegenden stillen Rücklagen (stillen Reserven) Bestandteile des Eigenkapitals.

 

Rz. 210

[Autor/Stand] Auch der von der Kapitalgesellschaft erwirtschaftete Gewinn rechnet zum Eigenkapital der Gesellschaft (vgl. § 266 Abs. 3 HGB, unter A.IV. und V.). Das gilt auch in Bezug auf denjenigen Gewinn(anteil), der als Divid...

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