Rz. 34
[Autor/Stand] Entsprechend den Nutzungen und Nutzungsteilen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft werden die Vergleichszahlen wie folgt benannt:
– | Landwirtschaftliche Vergleichszahlen | = LVZ |
– | Hopfenbau-Vergleichszahlen | = HoVZ |
– | Spargelbau-Vergleichszahlen | = SpaVZ |
– | Weinbau-Vergleichszahlen | = WVZ |
– | Gartenbau-Vergleichszahlen | = GVZ |
– | Obstbau-Vergleichszahlen | = OVZ |
– | Baumschul-Vergleichszahlen | = BVZ |
Rz. 35
[Autor/Stand] Der Ansatz der Vergleichszahlen bezieht sich auf
- 1 Ar bei der landwirtschaftlichen Nutzung und bei den Sonderkulturen
- 1 Ar bei der weinbaulichen Nutzung
- 1qm bei dem gärtnerischen Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau
- 1qm bei dem gärtnerischen Nutzungsteil Obstbau
- 1 Ar bei dem gärtnerischen Nutzungsteil Baumschulen.
Rz. 36
[Autor/Stand] Die Vergleichszahlen sind keine Hundertsätze, sondern Wertzahlen. Deshalb kann der bei 10 000 Vergleichszahlen sich ergebende Hektarwert von 3 726 DM durchaus überschritten werden. Dies wird bei der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch nur sehr selten der Fall sein, während bei dem gärtnerischen Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau 10 000 Vergleichszahlen in nicht wenigen Fällen überschritten werden.
Rz. 37– 39
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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