Rz. 186

[Autor/Stand] Der Finanzmitteltest ist in folgenden Schritten vorzunehmen:

 
  festgestellter Wert der Finanzmittel
./. festgestellter Wert der jungen Finanzmittel nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG; höchstens der festgestellte Wert der Finanzmittel
= Saldo
 
./. festgestellter Wert der Schulden
= Saldo
./. Sockelbetrag 15 % des festgestellten Werts des (Anteils) Betriebsvermögens (vorbehaltlich Hauptzweck gem. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 4 ErbStG)
= verbleibender Wert der Finanzmittel, mindestens 0 EUR (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG)
 

Rz. 187

 

Beispiel 1 Finanzmitteltest bei Einzelunternehmen): 1

Der gemeine Wert des Gewerbebetriebs wurde mit 12.000.000 EUR, die Finanzmittel mit 9.000.000 EUR und die Schulden mit 1.000.000 EUR festgestellt. Junge Finanzmittel sind nicht vorhanden.

 
Maschinen 1.000.000 EUR Eigenkapital 9.000.000 EUR
Finanzmittel 9.000.000 EUR Schulden 1.000.000 EUR
  10.000.000 EUR   10.000.000 EUR
festgestellter Wert der Finanzmittel     9.000.000 EUR
festgestellter Wert der Schulden     ./.  1.000.000 EUR
Saldo     8.000.000 EUR
Sockelbetrag 15 % von 12.000.000 EUR = ./.  1.800.000 EUR
verbleibender Wert der Finanzmittel     6.200.000 EUR
 

Rz. 188

 

Beispiel 2 (mit jungen Finanzmitteln): 2

Der gemeine Wert des Gewerbebetriebs wurde mit 10.000.000 EUR, die Finanzmittel mit 3.000.000 EUR, die jungen Finanzmittel mit 100.000 EUR und die Schulden mit 1.000.000 EUR festgestellt.

 
Maschinen 7.000.000 EUR Eigenkapital 9.000.000 EUR
Finanzmittel 3.000.000 EUR Schulden 1.000.000 EUR
  10.000.000 EUR   10.000.000 EUR
festgestellter Wert der Finanzmittel     3.000.000 EUR
festgestellter Wert der jungen Finanzmittel     ./.    100.000 EUR
Saldo     2.900.000 EUR
festgestellter Wert der Schulden     ./.  1.000.000 EUR
Saldo     1.900.000 EUR
Sockelbetrag 15 % von 10.000.000 EUR = ./.  1.500.000 EUR
verbleibender Wert der Finanzmittel     400.000 EUR

[Autor/Stand]

Zusätzlich sind die jungen Finanzmittel mit 100.000 EUR als nicht begünstigtes Vermögen anzusetzen.

[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.09.2022
[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.09.2022

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