Rz. 437

[Autor/Stand] Da die früher festgestellten Einheitswerte für Mineralgewinnungsrechte für Stichtage ab 1.1.1993 nicht mehr anzuwenden waren, waren die zum Gewerbebetrieb gehörenden Bodenschätze nunmehr mit dem Steuerbilanzwert in die Vermögensaufstellung zu übernehmen.

In der Steuerbilanz wurden und werden die Bodenschätze mit ihren Anschaffungskosten abzüglich AfS angesetzt.

[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.01.2019

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