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[Autor/Stand] Die Hinzurechnung von Veräußerungsverlusten setzt die Einmaligkeit des Verlustes voraus. Das bedeutet, der Verlust muss auf einen Geschäftsvorfall zurückzuführen sein, der sich typischerweise nur einmalig ereignet. Resultiert der Verlust aus dem regulären Geschäftsbetrieb des Unternehmens, unterbleibt die Hinzurechnung.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017

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