Dipl.-Finw. (FH) Gerhard Bruschke
I. Allgemeines
Rz. 42
Die natürlichen Ertragsbedingungen der forstwirtschaftlichen Nutzung sind nach § 38 Abs. 2 Nr. 1a BewG mit den tatsächlichen Verhältnissen zu berücksichtigen. Sie finden ihren Ausdruck im Wesentlichen in dem sog. forstlichen Tatbestand. Hierunter wird der Waldzustand verstanden, wie er sich unter ertragskundlichen Gesichtspunkten darstellt.
Rz. 43
Die wesentlichen Merkmale des forstlichen Tatbestands sind die Holzart, die Ertragsklasse und der Bestockungsgrad.
Rz. 44– 46
Einstweilen frei.
II. Holzart
Rz. 47
Die Holzart ist der in der Forsteinrichtung gebräuchliche Ausdruck für die Waldbäume. Unter der Holzart, die verschiedentlich auch als Baumart bezeichnet wird, versteht man die verschiedenen Arten der Nadelhölzer und der Laubhölzer. Die Hauptholzarten der Nadelhölzer sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Fichte und die Kiefer; beim Laubholz ist die Hauptholzart die Buche.
Rz. 48
Der Ausdruck Holzart darf nicht mit dem Begriff Holzsorte verwechselt werden. Die Holzsorte entsteht durch Zerlegung der gerillten Bäume im Hinblick auf die spätere Verwendung. Sie richtet sich nach der Güte, Stärke und dem Gebrauch des anfallenden Holzes. Die Holzsorten werden entweder nach der Heilbronner Sortierung oder bei der Fichte auch nach der Mittenstärken-Sortierung bestimmt. Unter den Holzsorten versteht man demgemäß den Anfall an den verschiedenen Klassen des Stammholzes, Derbholzstangen, Schicht-Nutzholz oder Faserholz und Brennholz.
Rz. 49
Das System der Heilbronner Sortierung wurde in Südwestdeutschland entwickelt und erhielt seinen Namen nach der Stadt Heilbronn, wo einst die Holzflößerei große Bedeutung hatte und ein großer Holzumschlagplatz bestand. Bewertet werden dabei die Stammform und die Vollholzigkeit der zu klassifizierenden Stämme. Zusätzlich werden für bestimmte Stammlängen auch bestimmte Zopfdurchmesser verlangt. Je länger der Stamm, umso stärker muss der Zopfdurchmesser sein, damit ein Stamm einer bestimmten Güteklasse zugeordnet werden kann.
Rz. 50
Die einzelnen Klassen der Heilbronner Sortierung sind:
Langholzklassen Heilbronner Sortierung |
Klasse |
Mindestlänge |
Mindestzopfdurchmesser |
H 1 |
8 m |
10 cm |
H 2 |
10 m |
12 cm |
H 3 |
14 m |
14 cm |
H 4 |
16 m |
17 cm |
H 5 |
18 m |
22 cm |
H 6 |
18 m |
30 cm |
Rz. 51
Gebräuchlicher als die Heilbronner Sortierung ist bundesweit allerdings seit einigen Jahren die Mittenstärken-Sortierung. Das Stammholz (Stämme und Stammteile) wird auf ganze Meter abgelängt und nach Mittendurchmesser ohne Rinde in Stärkeklassen eingeteilt.
Rz. 52
Die einzelnen Klassen der Mittelstärken-Sortierung sind:
Langholzklasse Mittelstärken-Sortierung |
Mittendurchmesser ohne Rinde |
Klasse |
unter 10 cm |
0 |
10–14 cm |
1a |
15–19 cm |
1b |
20–24 cm |
2a |
25–29 cm |
2b |
30–34 cm |
3a |
35–39 cm |
3b |
40–49 cm |
4 |
50–59 cm |
5 |
Über 60 cm |
6 |
Rz. 53
Über die Klasse 6 hinaus können im Bedarfsfall unter Fortsetzung derselben Staffelung weitere Klassen gebildet werden. Die Unterscheidung in a und b kann entfallen oder auf alle Klassen erweitert werden.
Rz. 54– 55
Einstweilen frei.
III. Ertragsklasse
Rz. 56
Die Ertragsklasse, auch als Standortklasse oder Bonität bezeichnet, drückt die Qualität des Bestandes aus. Sie wird nach Alter der Bäume und Mittelhöhe als relative Ertragsklasse auf Grund von Ertragstafeln ermittelt. Die Angabe in absoluten Ertragsklassen ist zulässig, wo üblicherweise die Ertragsleistung nach absoluten Ertragsklassen bestimmt wird.
Rz. 57
Die absolute Ertragsklasse drückt sich im durchschnittlichen Gesamtzuwachs während der Umtriebszeit aus. Unter der Umtriebszeit wird die Zeit von der Bestandsbegründung bis zur Endnutzung des Bestandes, was in der Regel Kahlschlag bedeutet, verstanden. Für die Einheitsbewertung wird nicht von den individuellen Umtriebzeiten ausgegangen, mit denen der einzelne Betriebsinhaber wirtschaftet, weil dadurch in unzulässiger Weise der Betriebsleitereinfluss berücksichtigt würde (vgl. § 36 Abs. 2 BewG). Vielmehr wird mit standardisierten Umtriebszeiten gearbeitet.
Rz. 58
Die für die Einheitsbewertung maßge...