Dipl.-Finw. (FH) Gerhard Bruschke
I. Allgemeines
Rz. 123
Der Vergleichswert einer forstwirtschaftlichen Nutzung kann entweder nur aus Ertragswerten oder aus Ertragswerten und festen Werten oder nur aus festen Werten bestehen. Ertragswerte werden nur für den Nutzungsteil Hochwald ermittelt, und zwar im Altersklassenverfahren für die einzelnen Altersklassen.
Rz. 124
Feste Werte werden angesetzt, wenn sich Ertragswerte nicht ergeben. Der feste Wert beträgt 50 DM je Hektar der Nutzungsfläche. Der Vergleichswert ergibt sich durch Addition aller Ertragswerte und aller festen Werte, die für eine Nutzung insgesamt ermittelt wurden.
Rz. 125– 127
Einstweilen frei.
II. Feste Werte
Rz. 128
Mit dem festen Wert von 50 DM je Hektar Nutzfläche werden zunächst alle Flächen einer forstwirtschaftlichen Nutzung bewertet, für die das Gesetz oder die Durchführungsverordnung dies ausdrücklich vorschreiben. Das sind alle Flächen der Nutzungsteile Mittelwald oder Niederwald (§ 55 Abs. 7 BewG) und vom Nutzungsteil Hochwald solche Nutzungen, deren Gesamtfläche 2 ha nicht übersteigt.
Rz. 129
Ferner werden mit dem festen Wert von 50 DM je Hektar alle Flächen einer forstwirtschaftlichen Nutzung angesetzt, für die sich ein Ertragswert nicht ergibt oder sich ein Ertragswert ergeben würde, der unter 50 DM je Hektar liegt.
Rz. 130
Ein Ertragswert ergibt sich nicht für Alters- oder Vorratsklassen des Hochwaldes, für die Normalwerte nicht festgesetzt sind und für die der Normalwert dementsprechend 0 DM beträgt. Hierunter fällt insb. der gesamte Laubwald, der bei der Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 ohne Rücksicht auf Alter und Qualität des aufstehenden Holzes mit 50 DM je Hektar bewertet wird.
Rz. 131
Außerdem ergibt sich ein Ertragswert nicht
- a) für den Nichtwirtschaftswald,
- b) für Wirtschaftswege, Schneisen und Schutzstreifen, deren Breite einschließlich der Gräben 5 m übersteigt und die deshalb nicht zur Holzbodenfläche gehören,
- c) für ständige Holzlagerplätze sowie für sonstige dem Transport und der Lagerung des Holzes dienende Flächen,
- d) für Saat- und Pflanzkämpe, soweit sie zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören, und für Samenplantagen,
- e) für Wildwiesen und für Wildäcker, soweit sie nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören oder Geringstland sind,
- f) für Hof- und Gebäudeflächen, soweit sie in die forstwirtschaftliche Nutzung einbezogen sind.
Rz. 132– 134
Einstweilen frei.
III. Ertragswerte
Rz. 135
Die Ertragswerte werden jeweils für eine Altersklasse berechnet. Ausgangswert für diese Berechnung ist der Normalwert, der für die Ertragsklasse des Bestandes des betreffenden Gebiets festgesetzt wurde. Gehört die Fläche einer forstwirtschaftlichen Nutzung zu mehreren Bewertungsgebieten, so kann die Waldzustandsübersicht nach Bewertungsgebieten getrennt erstellt werden; wird sie es nicht, so ist regelmäßig von dem Normalwert des Gebietes auszugehen, in dem der größte Teil der mit Ertragswerten zu bewertenden Fläche liegt.
Rz. 136
Die Einheitlichkeit, wie sie die normale Betriebsklasse aufweist (nur eine Holzart, nur eine Ertragsklasse, nur ein Bestockungsgrat), ist in der Natur nicht anzutreffen. Die einzelnen forstwirtschaftlichen Nutzungen setzen sich regelmäßig aus Beständen unterschiedlicher Holzart, innerhalb derselben Holzart unterschiedlicher Ertragsklasse und auch unterschiedlicher Bestockungsgrade zusammen.
Rz. 137
Der Ertragswert einer solchen tatsächlich vorkommenden Nutzung muss deshalb aus so vielen fiktiven Nachhaltsbetrieben mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (normale Betriebsklasse) abgeleitet werden, wie zur Nutzung unterschiedlicher Bestände gehören. Schwenke hat das an folgendem Beispiel veranschaulicht:
Beispiel
Altersklassenübersicht eines wirklichen Betriebs und der entsprechenden fiktiven Nachhaltsbetriebe
wirklicher Betrieb |
Holzart |
Alterskl. Jahre |
Fläche ha |
Ertragsklasse |
Bestockungsgrad |
a) Fichte |
0–20 |
150 |
II,0 |
1,0 |
b) |
61–80 |
250 |
II,5 |
0,9 |
c) Kiefer |
41–60 |
200 |
III,0 |
0,9 |
|
Betriebsgröße: 600 ha |
|
|
|
fiktive Nachhaltsbetriebe |
|
|
|
A) Fichte |
0– 20 |
120 |
II,0 |
1,0 |
|
21– 40 |
120 |
II,0 |
1,0 |
|
41– 60 |
120 |
II,0 |
1,0 |
|
61– 80 |
120 |
II,0 |
1,0 |
|
81–100 |
120 |
II,0 |
1,0 |
|
Betriebsgröße: 600 ha |
|
|
|
B) Fichte |
0– 20 |
120 |
II,5 |
0,9 |
|
21– 40 |
120 |
II,5 |
0,9 |
|
41– 60 |
120 |
II,5 |
0,9 |
|
61– 80 |
120 |
II,5 |
0,9 |
|
81–100 |
120 |
II,5 |
0,9 |
|
Betriebsgröße: 600 ha |
|
|
|
C) Kiefer |
0– 20 |
100 |
III,0 |
0,9 |
|
21– 40 |
100 |
III,0 |
0,9 |
|
41– 60 |
100 |
III,0 |
0,9 |
|
61– 80 |
100 |
III,0 |
0,9 |
|
81–100 |
... |