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[Autor/Stand] Realgemeinden sind Vereinigungen des älteren agrarwirtschaftlichen Genossenschaftsrechts, bei denen mit der Mitgliedschaft das Recht zur gemeinsamen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des Grund und Bodens im Wege der Selbstbewirtschaftung verbunden ist[2]. Zu den Realgemeinden gehören auch die sog. Jahnschaften[3].
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