Dipl.-Finw. (FH) Gerhard Bruschke
Rz. 74
Der Wirtschaftswert einer forstwirtschaftlichen Nutzung richtet sich nach § 163 Abs. 4 BewG. Danach wird der Reingewinn für die forstwirtschaftliche Nutzung nach den Flächen der jeweiligen Baumart und der Ertragsklasse bestimmt. Ausgangspunkt für die Bewertung ist somit ein an der Substanz orientiertes Ertragswertverfahren.
Rz. 75
Basis dieses Verfahrens ist der sog. Waldrentierungswert, der den Vermögenswert der im Forstbetrieb insgesamt vorhandenen Wirtschaftsgüter über den nachhaltig aus der Bewirtschaftung des forstwirtschaftlichen Betriebes erzielbaren Reinertrag (vgl. dazu Rz. 19) definiert. Der in Spalte 4 der Anlage 15 zu § 163 BewG ausgewiesene Reinertrag entspricht dabei dem kapitalisierten jährlichen Waldreinertrag, der auf Dauer aus den bewirtschafteten Flächen erzielt werden kann. Insgesamt wird hierbei von einer mittleren Erlös- und Kostenstruktur ausgegangen. Kalamitäten z.B. durch Borkenkäferbefall und Sturmereignisse (z.B. Orkan Kyrill) oder andere klimabedingte Risiken werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie extreme Formen annehmen.
Rz. 76
Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung erfolgt keine Regionalisierung des Reingewinns. Allerdings werden über § 163 Abs. 4 Satz 3 BewG Ertragsklassen gebildet, über die wiederum eine bundeseinheitliche Typisierung des Reingewinns erfolgt. Der Verzicht auf eine regionale Betrachtung ist dadurch bedingt, dass forstwirtschaftliche Betriebe in der Regel keine homogene Struktur aufweisen.
Rz. 77
Der Rückgriff auf Ertragsklassen bringt die Qualität des Baumbestandes zum Ausdruck. Dabei wird nach dem Alter der Bäume und der Mittelhöhe unterschieden. Beide Komponenten fließen ein in Ertragstafeln, die die relative Wuchsleistung eines Bestandes ausdrücken. Die Ertragsklassen selbst werden in römischen Ziffern dargestellt, wobei die Ziffer "I" für die höchste Leistung steht.
Rz. 78
Die Ertragstafeln selbst sind speziell für Buchenbestände, für Eichenbestände, für Fichtenbestände und für Kiefernbestände erstellt. Diese Arten stellen die sog. Hauptbaumarten dar. Allerdings ist zu beachten, dass die entsprechenden Baumartengruppen immer auch weitere Baumarten beinhalten. So können z.B. die Baumarten Bergahorn, Birke, Erle und Esche mit der Ertragstafel für die Baumartengruppe "Buche" bonitiert werden. Mischwälder können über die Ertragstafeln nicht direkt abgegriffen werden; sie gehören zur übrigen Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung i.S.d. § 163 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BewG. Das bedeutet allerdings nicht, dass es sich bei diesen Mischwäldern um Nichtwirtschaftswald handelt. Vielmehr muss in diesen Fällen ein gesonderter Wert ermittelt werden, der sich nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Baumarten am Gesamtaufwuchs ermittelt. Es ist also ein Mittelwert zu bilden, der dann auf die Fläche umgelegt werden kann. Weihnachtsbaumkulturen sind über § 175 Abs. 2 Nr. 9 BewG den sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zugerechnet und daher nach § 163 Abs. 8 BewG zu bewerten (vgl. dazu Rz. 114–121).
Rz. 79
Die Einordnung der forstwirtschaftlichen Betriebe in die entsprechenden Nutzungsarten kann auf der Grundlage der Forstbetriebswerke oder eines forstwirtschaftlichen Betriebsgutachtens erfolgen. Das Forstbetriebswerk gliedert den Waldbesitz in Wirtschaftseinheiten. Dabei wird jeder einzelne Bestand von einem Forstsachverständigen sorgfältig begutachtet, vermessen und beschrieben. Das Forstbetriebswerk gibt Auskunft über Standort, Baumart, Alter, Fläche, Vorrat und Zuwachs eines Waldbestandes.
Rz. 80
Nichtwirtschaftswald mit einer Gesamtgröße von bis zu 10 ha ist unabhängig von seiner Baumarten- und Altersklassenzusammensetzung mit dem Reingewinn für die III. Ertragsklasse eines Kiefernbestandes zu bewerten. Zur Erfassung von Mischwäldern siehe Rz. 78.
Rz. 81
Anlage 15 (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2)
Forstwirtschaftliche Nutzung
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Land |
Nutzungsart Baumartengruppe |
Ertragsklasse |
Reingewinn EUR/ha |
Pachtpreis EUR/ha |
Wert für das Besatzkapital EUR/ha |
Deutschland |
Baumartengruppe Buche |
I. Ertragsklasse und besser II. Ertragsklasse III. Ertragsklasse und schlechter |
78 51 25 |
5,40 |
Anlage 15a |
Baumartengruppe Eiche |
I. Ertragsklasse und besser II. Ertragsklasse III. Ertragsklasse und schlechter |
90 58 17 |
5,40 |
Anlage 15a |
Baumartengruppe Fichte |
I. Ertragsklasse und besser II. Ertragsklasse III. Ertragsklasse und schlechter |
105 75 49 |
5,40 |
Anlage 15a |
Baumartengruppe Kiefer |
I. Ertragsklasse und besser II. Ertragsklasse III. Ertragsklasse und schlechter |
26 11 11 |
5,40 |
Anlage 15a |
Nichtwirtschaftswald Nichtholzbodenflächen Blößen |
|
11 |
5,40 |
Anlage 15a |
Rz. 82
Anlage 15a (zu § 164 Abs. 4)
Forstwirtschaftliche Nutzung
6 |
Werte für das Besatzkapital nach Altersklassen in EUR/ha |
Altersklasse |
I. |
II. |
III. |
IV. |
V. |
VI. |
VII. |
VIII. |
IX. |
X. |
Jahre |
1–20 |
21–40 |
41–60 |
61–80 |
81–100 |
101–120 |
121–140 |
141–160 |
161–180 |
>180 |
Buche |
I. EKL. und besser |
32,30 |
32,30 |
39,70 |
61,9... |