Rz. 24

[Autor/Stand] Bei Wohnungseigentum ist – wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern – zur Gewährleistung einer relations- und realitätsgerechten Bewertung von Wohnungseigentum im Ertragswertverfahren eine Abstufung der gesetzlich normierten Liegenschaftszinssätze in Korrelation zu hohen Bodenrichtwerten erforderlich. Auch hier verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei steigenden Bodenrichtwerten.

 

Rz. 25

[Autor/Stand] Der Liegenschaftszinssatz verringert sich um jeweils 0,1 Prozentpunkte je volle 100 Euro, die der Bodenrichtwert oder der Bodenwert nach § 247 Abs. 3 BewG je Quadratmeter die Grenze von 2.000 Euro je Quadratmeter übersteigt. Ab einem Bodenrichtwert bzw. Bodenwert nach § 247 Absatz 3 BewG von 3.000 Euro pro Quadratmeter gilt ein einheitlicher Liegenschaftszinssatz von 2 %.

 

Rz. 26

[Autor/Stand] Die Abstufungen des Liegenschaftszinssatzes beim Wohnungseigentum ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:

 
Bodenrichtwert bzw. Bodenwert nach § 247 Abs. 3 BewG Liegenschaftszinssätze
bis 2.099 EUR 3,0%
2.100 EUR bis 2.199 EUR 2,9%
2.200 EUR bis 2.299 EUR 2,8%
2.300 EUR bis 2.399 EUR 2,7%
2.400 EUR bis 2.499 EUR 2,6%
2.500 EUR bis 2.599 EUR 2,5%
2.600 EUR bis 2.699 EUR 2,4%
2.700 EUR bis 2.799 EUR 2,3%
2.800 EUR bis 2.899 EUR 2,2%
2.900 EUR bis 2.999 EUR 2,1%
ab 3.000 EUR 2,0%
 

Beispiel:

Ein Wohnungseigentum befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem Bodenrichtwert von 2.400 EUR/m[2].

Der Liegenschaftszinssatz für Wohnungseigentum beträgt grundsätzlich 3 Prozent. Da im vorliegenden Fall der Bodenrichtwert von 2.400 EUR/m[2] die Grenze von 2.000 EUR/m[2] um vier volle 100 EUR übersteigt, reduziert sich der Liegenschaftszinssatz um 4 × 0,1 Prozentpunkte, also 0,4 Prozentpunkte, und beträgt somit 2,6 Prozent.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.11.2022
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.11.2022
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.11.2022

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge