Rz. 466

[Autor/Stand] In der Steuerbilanz zulässig gebildete steuerfreie Rücklagen durften nach h.M. wegen § 103 Abs. 3 BewG a.F. grundsätzlich nicht in die Vermögensaufstellung übertragen werden. Vgl. dazu § 103 BewG Anm. 1123 ff.; zur berechtigten Kritik an dieser Sichtweise der h.M. und insb. der Finanzverwaltung vgl. § 103 BewG Anm. 1123 ff.

Siehe auch Stichworte "Rücklage für Ersatzbeschaffung" und "Reinvestitionsrücklage".

[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.01.2019

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