§ 114 BewG ist durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049 = BStBl. 1996, 1523) wegen der Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer mit Wirkung ab 1.1.1997 aufgehoben worden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge