Schrifttum:
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A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Regelungsgegenstand und -zweck
Rz. 1
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet streng zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 und 16 EStG) und solchen aus selbstständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG). An diese Unterscheidung knüpft zwar auch das Bewertungsrecht an. Jedoch ordnet § 96 BewG ausdrücklich die Gleichbehandlung des den Freiberuflern (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und den Einnehmern einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG) dienenden Betriebsvermögens mit dem gewerblichen Betriebsvermögen an. Zur Kritik an der Nichteinbeziehung des zur Erzielung von Einkünften i.S.d. § 18 Abs. 1...