Durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurde die Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau in § 7b EStG verlängert und dabei modifiziert. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung ist danach auch für neue Wohnungen möglich, die aufgrund eines Bauantrags oder einer Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026 hergestellt werden. Dabei muss das Gebäude, in dem die neue Wohnung hergestellt wird, die Kriterien für ein "Effizienzhaus 40" mit Nachhaltigkeitsklasse/Effizienzgebäude-Stufe 40 erfüllen. Voraussetzung ist das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). Darüber hinaus werden die bisherige Baukostenobergrenze von 3.000 EUR auf 4.800 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung von 2.000 EUR auf 2.500 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöht.

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