Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Christian Michel
Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist.
Wichtig: Der Geschäftsführer sollte im Falle eines Falles zunächst nicht zu seinem "normalen" Steuerberater gehen. Denn selbst wenn dieser die Fachkenntnis in Bezug auf Selbstanzeigen hat, müsste er, wenn sich der Geschäftsführer ihm offenbart, dann aber doch keine Konsequenzen zieht, das Mandat niederlegen. Behält er das Mandat, obwohl der Geschäftsführer sich nicht selbst anzeigt, macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Das ist für einen Steuerberater Existenz bedrohend, weil er seine Zulassung verlieren kann. Wenn der Geschäftsführer Fragen zu einer möglichen Steuerhinterziehung, zu deren Folgen und den Möglichkeiten einer Selbstanzeige hat, sollte er einen versierten Steueranwalt oder spezialisierten Steuerberater aufsuchen. Er kann hier beraten – damit ist sein Mandat dann beendet. Er muss nicht "kontrollieren", ob der Geschäftsführer seinem Rat gefolgt ist.
Gefahren der Selbstanzeige
Wie brisant die Lage ist, verdeutlichen 2 Beispiele:
- Der Geschäftsführer gibt eine Umsatzsteuervoranmeldung mit Fehlern ab und korrigiert diese erst mit der nächsten Anmeldung. Im Grunde ist dies bereits eine Selbstanzeige.
- Der Geschäftsführer korrigiert einen Fehler bei der Einkommensteuer, vergisst aber, dass diese Korrektur auch Auswirkungen auf die Körperschaftsteuer hat. Damit kann er keine (weitere) befreiende Selbstanzeige bei der Körperschaftsteuer mehr machen, weil die "Tat" als "entdeckt" gilt.
Die Folgen:
- Verschätzt in der Höhe: keine Befreiung durch die Selbstanzeige.
- Verschätzt in der Frist: keine Befreiung. Am sichersten ist, immer von einer 10-jährigen Verjährungsfrist auszugehen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige prüfen
Wenn man eine Selbstanzeige für möglich hält, nicht vergessen, auch einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die möglichen gesellschafts- oder arbeitsrechtlichen Folgen einer Selbstanzeige für den GmbH-Geschäftsführer auslotet. Auch Schadensersatzforderungen von (Mit-)Gesellschaftern müssen mit ins Kalkül gezogen werden.