Überblick

Mit Einführung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) für Außenprüfungen ab dem 1.1.2002[1] wurden der Finanzverwaltung umfangreiche Rechte zum Zugriff auf steuerlich relevante Unterlagen, insbesondere der Buchhaltungsdaten eingeräumt. Der Datenzugriff erfolgte bisher überwiegend per Datenträgerüberlassung über physische Datenträger wie USB-Sticks, CDs/DVDs oder mittels tragbaren Festplatten. Mit fortschreitender Digitalisierung in den Unternehmen rücken nun auch sog. Cloud-Lösungen als Datenaustauschplattformen in den Vordergrund.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge