Mitarbeiter sind motiviert und fühlen sich der Kanzlei verpflichtet, wenn für sie der Austausch in der Arbeitsbeziehung unter dem Strich stimmt: "Was gebe ich der Kanzlei, was bekomme ich dafür?" Diese wahrgenommenen gegenseitigen Versprechen und Verpflichtungen zwischen Mitarbeiter und Kanzlei sind die sog. Psychologischen Verträge. Sie sind grundlegend für die Motivation von Mitarbeitern und ihre Leistungsfähigkeit sowie auch dafür, ob sie loyal mit der Kanzlei und deren Zielen verbunden sind.

Das Personal muss nicht einfach nur an die Kanzlei gebunden sein, sondern in einer Art und Weise, dass es engagiert, eigenverantwortlich und mit dem im Geschäft nötigen Qualitätsbewusstsein und der nötigen Dienstleistungsorientierung arbeitet. Das ist besonders relevant unter der Maßgabe, dass das Kanzleiteam als Ganzes seine Leistungsfähigkeit nicht nur auf hohem Niveau halten, sondern auch permanent die eigenen Fähigkeiten – individuell auf Personenebene wie auch insgesamt als Kanzlei – weiterentwickeln muss.

Ihre Mitarbeiter erwidern die Art, wie sie behandelt werden, auf Basis ihrer Bewertung des Status des Psychologischen Vertrags. Die wahrgenommenen eigenen Beiträge werden den wahrgenommenen Beiträgen der Kanzlei gegenübergestellt.

Abwägen im Rahmen des Psychologischen Vertrags der Arbeitsbeziehung

 
Beiträge der Beschäftigten Beiträge der Kanzlei
Ausbildung Anerkennung
Erfahrung Aufstiegsmöglichkeiten
Zeit Bezahlung
Aufmerksamkeit Aus- und Weiterbildung
Fähigkeiten Zusatzleistungen (z. B. außerberufliche Unterstützung)
Engagement unterstützendes Klima
Loyalität Arbeitsmittel und -bedingungen

Wird Ungleichheit im Beziehungsaustausch wahrgenommen, wird versucht, wieder Ausgleich herzustellen – im positiven wie im negativen Sinne. Erfüllte Psychologische Verträge sind unter anderem Voraussetzung für Wissensaustausch, besonderes Engagement (z. B. zeitweise Mehrarbeit) und vor allem Verbleib in der Kanzlei (Commitment dem Arbeitgeber gegenüber). Schlecht erfüllte Psychologische Verträge führen dazu, dass nur Dienst nach Vorschrift gemacht wird und im schlimmsten Fall zum Verlassen der Kanzlei.

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