Überdotierung stiller Reserven vermeiden
Gerade weil stille Reserven nicht richtig aus der Bilanz herausgelesen werden können, sie jedoch wesentlich das Bilanzergebnis sowie die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen können, sind sie mit Vorsicht zu behandeln. Denn gegebenenfalls muss dem Adressatenkreis des Jahresabschlusses, wie Aktionären und Investoren, die Hintergründe für die Bildung und Auflösung stiller Reserven erläutert werden, um dem Rechenschaftszweck gerecht zu werden. Hier spielt der "Anhang" mit seiner Pflicht, die Bilanzierungs- und Bewertungsangaben zu erläutern, eine wesentliche Rolle. Nur so können sich die Adressaten ein Bild über die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens und seine Zukunftsfähigkeit machen.
Dies hat auch einen erheblichen Einfluss auf die Dividendenpolitik des Unternehmens, da die Bildung stiller Reserven zu einer Gewinnminderung und damit zu einer Verringerung des Ausschüttungspotenzials führt.
Eine Überdotierung stiller Reserven muss dagegen tunlichst vermieden werden, um nicht gegen die Gebote der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit zu verstoßen.