Dipl.-Finw. (FH) Laurin Kühn, LL.M. / Dipl.-Finw. (FH) Kai Leßmann[*]
Tauschvorgänge sind sowohl im Betriebsvermögen als auch im Privatvermögen denkbar. Allgemein hat der Tausch als Unterfall der Veräußerung Realisationswirkung. Abhängig von der betroffenen Vermögenssphäre ergeben sich jedoch unterschiedliche steuerliche Implikationen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Beurteilung von Tauschvorgängen in den verschiedenen Konstellationen. Es werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.
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