Grundsätzlich ist jeder Wirtschaftsbeteiligte i. S. d. Zollrechts in der EU berechtigt und verpflichtet, eine EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification number = Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) zu beantragen (vgl. Art. 1 Nr. 18 UZK-DA und Art. 7 Abs. 2 UZK-IA). Es handelt sich um ein europaweit einheitliches Merkmal zur Identifizierung. Demzufolge kann ein Unternehmen grundsätzlich innerhalb der EU nur eine solche Nummer besitzen. Aufgrund von Übergangsvorschriften sind allerdings Fälle denkbar, in denen Unternehmen für rechtlich unselbstständige Teile (Niederlassungen) getrennte Nummern erhalten haben. Die früher relevante Zollnummer ist mittlerweile durch die EORI-Nummer ersetzt worden.

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