Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen nimmt die ihr nach diesem Gesetz sowie nach den Artikeln 5 und 5a der Verordnung (EU) 2015/2120[1] [Vom 04.07.2017 bis 13.02.2020: sowie nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/2120] und nach Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2018/302 [2]zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse wahr.
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