Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
Optionen gehören zu den bedingten Termingeschäften. Als Option wird das Recht, eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswerts
- während der Laufzeit jederzeit (amerikanische Option) oder
- an dem vereinbarten Verfalltag (europäische Option)
zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Basispreis kaufen (Kaufoption bzw. call) oder verkaufen zu können (Verkaufsoption bzw. put), bezeichnet, wobei das Recht gekauft oder verkauft werden kann. Für das Recht des Kaufs bzw. Verkaufs ist vom Käufer der Option die Optionsprämie zu zahlen. Durch den Abschluss der Option erhält der Verkäufer die Optionsprämie und verpflichtet sich zugleich, den Basiswert zu verkaufen (call) oder zu kaufen (put). Somit sind an einem Optionsgeschäft immer zwei Parteien beteiligt: Käufer und Verkäufer der Option. Der Verkäufer einer Option wird dabei auch als Stillhalter bezeichnet. Ein Optionsgeschäft läuft in zeitlicher Hinsicht in zwei Stufen ab: Die erste Stufe ist der Abschlusszeitpunkt, wobei das Optionsgeschäft durch den Kauf bzw. den Verkauf des Optionsrechts zustande kommt. Zum Abschlusszeitpunkt muss auch die Optionsprämie gezahlt werden. Die zweite Stufe des Geschäfts ist die Ausübung oder der Verfall des Optionsrechts. Bei Ausübung der Option wird der Basiswert zum vereinbarten Basispreis ge- oder verkauft. Während der Käufer der Option mit Abschluss des Geschäfts das Recht erwirbt, den Basiswert zu kaufen bzw. zu verkaufen, ist für den Verkäufer mit der Option die Verpflichtung zum Verkauf bzw. Kauf des Basiswerts verbunden. Wird die Option bis zum Verfalltag nicht ausgeübt, verfällt sie.
Für das dem Optionsgeschäft zugrunde liegende Wirtschaftsgut, dem Basiswert, kommen verschiedene Finanzinstrumente in Frage. So ermöglicht der Besitz einer Kaufoption auf eine Aktie, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einem bereits heute in dem Optionskontrakt festgelegten Preis zu erwerben. Eine Verkaufsoption erlaubt dagegen den Verkauf der betreffenden Aktie zum Basispreis. Die Kontraktspezifikationen für börsengehandelte Optionen werden von den Terminbörsen, beispielsweise der EUREX, publiziert.