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Termingeschäfte / 3.2 Zinsswaps

Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
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Ein Zinsswap ist eine Vereinbarung zwischen 2 Kontrahenten – gegebenenfalls unter Zwischenschaltung einer Bank –, eine Reihe von Zinszahlungen über einen begrenzten Zeitraum auszutauschen. Die Zinszahlungen beziehen sich auf dieselbe Währung, weisen jedoch einen unterschiedlichen Charakter auf. Die Laufzeiten liegen i. d. R. im Bereich von 5–12 Jahren, aber auch längere Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sind möglich. Die gängigste Form bei Zinsswaps ist der Tausch von langfristigen Festzinszahlungen gegen einen kurzfristigen Geldmarktsatz. Ein solcher so genannter Basis-Zinsswap kann als Festzinszahler- bzw. payer swap oder als Festzinsempfänger- bzw. receiver swap abgeschlossen werden. Die Bezeichnung richtet sich nach der festverzinslichen Zahlung aus dem swap. Wird ein fester Zinsbetrag geleistet, so handelt es sich um einen payer swap, bei Erhalt der festen Zinszahlung liegt dagegen ein receiver swap vor. Die der Zinsberechnung zugrunde liegenden Kapitalbeträge dienen nur der Berechnung und werden nicht mitgetauscht. Auch der Tausch von 2 unterschiedlichen variablen Sätzen, beispielsweise mit unterschiedlicher Fristigkeit, sowie zahlreiche weitere Modifikationen können vereinbart werden. Ein Zinsswap wird ohne Zwischenschaltung einer Börse abgeschlossen, sodass insbesondere die Vertragsbedingungen individuell zu vereinbaren sind. Hierzu zählen der Festzinssatz und der variable Zinssatz, die Länge und Anzahl der Zinsperioden, die Zinszahlungstermine, die Zinsberechnungsmethode sowie der zugrunde liegende Nominalbetrag.

Zinsswaps weisen vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Zinsmanagement von Unternehmen auf. So kann ein Unternehmen, welches einen festverzinslichen Kredit aufgenommen hat und für die Zukunft mit fallenden Zinsen rechnet, die Verbindlichkeit mithilfe eines Z...

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