Zusammenfassung
Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Danach werden als Trainees in der Regel Hochschulabsolventen eingestellt, die das Unternehmen zur Fach- oder Führungskraft ausbildet. Hierfür durchlaufen Trainees im Rahmen einer praktischen Ausbildung, deren Länge in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren variiert, sämtliche Abteilungen des Unternehmens.
Arbeitsrecht: § 611a BGB; § 26 BBiG.
Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitslohn gehört i. S. v. § 19 EStG zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Sozialversicherung: § 7 Abs. 1 SGB IV definiert die Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung.
Arbeitsrecht
1 Was versteht man unter einem Trainee?
Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Ein Trainee erwirbt dementsprechend auch keinen anerkannten Berufsabschluss. Arbeitgeber sind also grundsätzlich frei, ein Ausbildungsprogramm in ihrem Betrieb als Trainee-Programm zu bezeichnen. Allerdings haben sich in der Praxis einige grundlegende Standards im Hinblick auf Trainee-Programme etabliert. Danach werden als Trainees in der Regel Hochschulabsolventen eingestellt, die das Unternehmen zur Fach- oder Führungskraft ausbildet. Hierfür durchlaufen Trainees im Rahmen einer praktischen Ausbildung, deren Länge in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren variiert, sämtliche Abteilungen des Unternehmens.
Oft vereinbaren Arbeitgeber und Trainee zu Beginn noch keine klare Zielrichtung des Trainee-Programms. Vielmehr stellt sich erst im Laufe der Ausbildung heraus, wo der künftige Mitarbeiter einmal konkret eingesetzt werden soll. Da das Unternehmen häufig verhältnismäßig viel Zeit und Geld in einen Trainee investiert, sind dessen Chancen darauf, im Anschluss übernommen zu werden, relativ hoch. Im Vergleich zu klassischen Auszubildenden verdienen Trainees von Beginn an verhältnismäßig gut. Das monatliche Entgelt rangiert zwischen 2.000 und 4.000 EUR monatlich brutto.
2 Vorteile eines Trainee-Programms für Arbeitgeber
Ein Traineeship ist für den Arbeitgeber – im Gegensatz zum Praktikum – mit einem hohen Aufwand verbunden. Dieser kann sich für das Unternehmen aber aus den folgenden Gründen lohnen:
- Derzeit fehlt es in vielen Branchen besonders an Fach- und Führungskräften. Mit gut organisierten Trainee-Programmen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, entsprechendes Personal zugeschnitten auf die Besonderheiten des Unternehmens auszubilden. Durch das intensive Trainingsprogramm ist die Möglichkeit, eine positive Bindung herzustellen, sehr hoch.
- Die meisten Trainee-Programme sind befristet, z. B. auf 2 Jahre. Die Beschäftigung endet also zunächst automatisch und Arbeitgeber können nach Ablauf dieser Zeitspanne sehr fundiert entscheiden, ob eine langfristige Einstellung sinnvoll ist.
- Das Traineeship bietet die Möglichkeit, den Anwärter in verschiedenen Abteilungen und Tätigkeiten kennenzulernen. Dabei lassen sich dessen Stärken und Schwächen sehr gut erkennen, sodass er letztendlich genau in der Position eingesetzt werden kann, die zu ihm passt. Das Risiko der Fehlbesetzung wird damit minimiert.
Beschränkung auf Berufsanfänger ist keine Diskriminierung
Mit Trainee-Programmen wollen Unternehmen v.a. Hochschulabsolventen auf den Betrieb zugeschnitten ausbilden. Das gibt Arbeitgebern nach Ansicht des BAG grundsätzlich das Recht, Bewerber, die bereits mitten im Berufsleben stehen, abzulehnen. Es handelt sich dabei nicht um eine Altersdiskriminierung. Das BAG stellte dies in einem Fall klar, in dem sich ein 36-Jähriger, der bereits seit Jahren berufstätig war, auf ein Trainee-Programm bewarb und abgelehnt wurde. Er machte u. a. die Benachteiligung wegen Alters geltend. Das BAG sah hier jedoch keine Diskriminierung: "Es könne dahinstehen, ob aus der Stellenausschreibung, die sich an 'Hochschulabsolventen/Young Professionals' richte, eine mittelbare oder eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters herzuleiten sei. Eine möglicherweise bestehende mittelbare Benachteiligung sei durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Der Schwerpunkt des Traineeprogramms liege auf der Ausbildung. Dieses gleiche mehr einem Berufspraktikum als einer Berufstätigkeit. Ein solches Programm richte sich auch üblicherweise an Hochschulabsolventen."
3 Der Arbeitsvertrag eines Trainees
Empfehlenswert und in der Praxis gängig ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Trainee und Arbeitgeber. Grundsätzlich liegt einem Trainee-Programm ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von mindestens 6 und maximal 24 Monaten zugrunde. Einige Unternehmen bieten ihren Trainees aber mittlerweile von Beginn an einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Beides ist rechtlich uneingeschränkt möglich.
3.1 Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag
Welche rechtlichen Vorgaben auf das Trainee-Programm anzuwenden sind, richtet sich nach dessen Inhalt:
Steht der Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Vordergrund, gelten für das Vertragsverhältnis nach § 26 BBiG die §§ 10 bis 16 und 17 Abs. 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25 des BBiG. So ist z. B. eine Probezeit im "Au...