In der Praxis ist insbesondere der Nachweis der sachlichen Entlastungsberechtigung schwierig zu führen. Daher sollte versucht werden, die persönliche Entlastungsberechtigung zu erreichen, da es dann nicht mehr auf die sachliche Entlastungsberechtigung ankommt.

Das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen wird von der Finanzverwaltung anhand eines umfangreichen Fragebogens geprüft. Insbesondere ausl. Mandanten sollten darauf frühzeitig hingewiesen werden.

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