Kurzbeschreibung
Werden Renten vorzeitig in Anspruch genommen, so kommt es durch einen verminderten Zugangsfaktor zu einer Rentenminderung. Versicherte haben u. U. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Möglichkeit, diese Rentenminderung durch eine Beitragszahlung auszugleichen. Die Ermittlung des Betrags, der zu zahlen ist, um diese Minderung auszugleichen, erfolgt anhand der aufgelisteten Umrechnungsfaktoren unter Berücksichtigung des individuell bestimmten Zugangsfaktors.
Vorbemerkung
Dargestellt sind zunächst die Umrechnungsfaktoren, mit deren Hilfe der Beitrag ermittelt werden kann, der nötig ist, die aus dem vorzeitigen Rentenbezug resultierenden geringeren persönlichen Entgeltpunkte auszugleichen (erste Tabelle).
Für je einen persönlichen Entgeltpunkt ist der Betrag zu zahlen, der sich ergibt, wenn – unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors – der zum Zeitpunkt der Beitragszahlung geltende Beitragssatz auf das für das Kalenderjahr der Beitragszahlung bestimmte vorläufige Durchschnittsentgelt angewendet wird.
Dargestellt sind auch die Umrechnungsfaktoren, mit deren Hilfe aus einem bestimmten Beitrag der entsprechende Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten berechnet werden kann (zweite Tabelle).
Die Tabellen enthalten die Werte der letzten 4 Jahre.
Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung des Beitragsaufwandes (Jahre 2021 bis 2024)
Umrechnungsfaktoren für die Ermittlung des Beitrags aus den geminderten persönlichen Entgeltpunkten
Formel:
Beitragsaufwand = |
Geminderte persönliche Entgeltpunkte (Abschlag) x Umrechnungsfaktor |
Zugangsfaktor |
geminderte persönliche Entgeltpunkte in der |
Beitragszahlung im Jahr |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
allgemeinen RV (West) |
7726,6260 |
7235,5860 |
8024,4120 |
8436,5880 |
knappschaftlichen RV (West) |
10260,6270 |
9608,5470 |
10656,0740 |
11203,4260 |
allgemeinen RV (Ost) |
7316,8807 |
6943,9405 |
7805,8482 |
8320,1065 |
knappschaftlichen RV (Ost) |
9716,5028 |
9221,2543 |
10365,8307 |
11048,7436 |
Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen (Jahre 2021 bis 2024)
Umrechnungsfaktoren für die Ermittlung der verbleibenden geminderten persönlichen Entgeltpunkte bei Teilzahlung
Formel:
Persönliche Entgeltpunkte (Zuschlag) = Beitragsaufwand x Umrechnungsfaktor x Zugangsfaktor |
geminderte persönliche Entgeltpunkte in der |
Beitragszahlung im Jahr |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
allgemeinen RV (West) |
0,0001294226 |
0,0001382058 |
0,0001246197 |
0,0001185313 |
knappschaftlichen RV (West) |
0,0000974599 |
0,0001040740 |
0,0000938432 |
0,0000892584 |
allgemeinen RV (Ost) |
0,0001366703 |
0,0001440105 |
0,0001281091 |
0,0001201908 |
knappschaftlichen RV (Ost) |
0,0001029177 |
0,0001084451 |
0,0001281091 |
0,0000905080 |