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§ 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:
1. |
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.; |
2. |
Deutscher Caritasverband e.V.; |
3. |
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.; |
4. |
Deutsches Rotes Kreuz e.V.; |
5. |
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.; |
6. |
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.; |
7. |
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.; |
8. |
Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.; |
9. |
Verband deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.; |
10. |
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.; |
11. |
Sozialverband VdK Deutschland e.V.; |
12. |
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. |
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