3.1 Voraussetzungen der Bestellung
Die Pflicht, einen Steuervertreter zu bestellen, trifft Drittstaatenunternehmer mit einer Betriebsstätte im Hoheitsgebiet von Bulgarien, wenn die Voraussetzungen für eine obligatorische oder freiwillige Registrierung erfüllt werden, vorbehaltlich der Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die nach dem allgemeinen Verfahren registriert werden.
Unternehmer, die nicht im Hoheitsgebiet von Bulgarien ansässig sind, allerdings steuerpflichtige Lieferungen mit dem Ort der Lieferung im Hoheitsgebiet von Bulgarien tätigen, müssen sich durch einen bevollmächtigten Vertreter registrieren lassen, wenn die Voraussetzungen für eine obligatorische oder freiwillige Registrierung erfüllt werden.
3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters
Der bevollmächtigte Vertreter vertritt den ausländischen Unternehmer in allen mit dem MwSt-Gesetz in Verbindung stehenden steuerlichen Aspekten. Der bevollmächtige Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für alle Pflichten des ausländischen Unternehmers in Zusammenhang mit dem MwSt-Gesetz. Als Vertreter des ausländischen Steuerpflichtigen hat er dieselben Rechte und Pflichten wie dieser. Der Steuervertreter haftet mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch für alle aus Umsätzen in Belgien entstehenden Steuern, Zinsen und Bußgelder.
3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird
Wenn der bevollmächtigte Vertreter seine Tätigkeit beendet oder durch andere Umstände an der Ausübung seiner Pflichten nach dem MwSt-Gesetz gehindert wird, muss der ausländische Unternehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintreten der neuen Umstände einen neuen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Falls der ausländische Unternehmer innerhalb dieser Frist keinen neuen bevollmächtigten Vertreter bestellt, wird seine Registrierung durch den zuständigen Beamten mit der Ausstellung eines entsprechenden Schreibens gelöscht. In diesem Fall wird dem ausländischen Unternehmer die Bestätigung über die Löschung zugestellt und die Löschung erfolgt mit Ablauf der Frist.
3.4 Sicherheitsgarantien
Bankbürgschaften sind nicht erforderlich.