Regelmäßig gestalten die Anbieter von Online-Seminaren diese nicht selbst, sondern treten lediglich als deren Anbieter auf und greifen für deren Durchführung auf externe Vortragende und Dozenten zurück. Oft handelt es sich bei den Anbietern um professionelle Seminaranbieter, Verlage und – im juristischen Bereich oft anzutreffen – um Berufsvereinigungen und Berufsverbände. Die für die Seminaranbieter tätigen Dozenten gestalten die Vorträge regelmäßig selbst und bieten diese als "fertiges" Onlineseminar den Anbietern entgeltlich an. Möglich ist aber auch die Beauftragung der Dozenten nach den Vorgaben der Seminaranbieter. Im Verhältnis zu den Teilnehmern der Onlineseminare und potentiellen Kunden tritt alleine der Seminaranbieter auf, der die Veranstaltungen vermarktet und über seine Internetplattformen anbietet und diese den Teilnehmern berechnet. Der Dozent oder Vortragende tritt als Vertragspartner alleine gegenüber dem Seminaranbieter in Erscheinung, dem gegenüber er seine Leistung abrechnet, die in der Gestaltung und Vorbereitung des Seminars sowie deren Durchführung liegt. Es stellen sich somit umsatzsteuerliche Fragen sowohl für den Anbieter entsprechender Online-Seminare im Verhältnis zu seinen Kunden als auch für den Dozenten im Verhältnis zum Seminaranbieter.
Inhaltlich können Online-Seminare unterschiedlich ausgestaltet sein: Sie können aus verschiedenen Einzelleistungen bestehen, die von den Teilnehmern entweder separat oder als Paket gebucht werden können. Denkbar ist, dass neben dem reinen Vortrag eine Materialsammlung oder ergänzende Informationen (z.B. Präsentation, Vortragsskript, ergänzende Informationen, Kopien, Quellen und weiterführende Hinweise) zum Download zur Verfügung gestellt werden oder den Teilnehmern im Vorhinein oder im Nachhinein postalisch übersandt werden. Des Weiteren existiert die Möglichkeit, das Seminar "live" zu verfolgen, es im Nachgang als Aufzeichnung zu erwerben und zu downloaden oder beide Leistungen im Paket zu "buchen". Möglich ist aber auch, das bereits aufgezeichnete Seminar gewissermaßen als Konserve kostenpflichtig anzuschauen oder herunterzuladen. Denkbar sind darüber hinaus auch sog. Hybrid-Veranstaltungen, bei denen der Dozent vor Teilnehmern einen Präsenzvortrag hält, der zugleich durch Kameraaufzeichnung an die mittels Internetverbindung zugeschalteten Teilnehmer übertragen wird. Den Teilnehmern der Präsenzveranstaltung wird in der Mittagspause ein im Preis beinhaltetes Mittagessen und in den Kaffeepausen Kaffee und Kuchen angeboten. Vereinzelt erhalten die Teilnehmer am Bildschirm Gutscheine für einen der einschlägigen Essens-Lieferdienste, so dass sie auf diese Weise ebenfalls ein Mittagessen angeboten erhalten.