OFD Nürnberg, Verfügung v. 30.1.2004, S 7000 - 13/St 43

Anlagen: Übersicht über die Änderungen des Umsatzsteuerrechts (Anlage 1)
  Beispiele für eine Rechnung bzw. Kleinbetragsrechnung nach den neuen Vorschriften des § 14 UStG (Anlage 2)

Das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003, BGBl 2003 I S. 2645 (StÄndG 2003) und das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, BGBl 2003 I S. 3076 (HBegIG 2004) enthalten wesentliche Änderungen des Umsatzsteuerrechts.

Sie waren erforderlich zur

  • Umsetzung der 2. Vereinfachungsrichtlinie (Richtlinie 95/7/EWG des Rates vom 10.4.1995) zur Einführung einer Steuerlagerregelung bei der Umsatzsteuer,
  • Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie), die die umsatzsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung regelt,
  • Anpassung an das Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, Sicherung des Steueraufkommens sowie
  • Rechtsbereinigung und redaktionellen Klarstellung.

Die angefügte Übersicht führt die einzelnen Änderungen zusammen mit Folgeänderungen auf und fasst den Inhalt der Regelung kurz zusammen. Soweit BMF-Schreiben mit weiteren Ausführungen zu erwarten sind bzw. bereits ergangen sind, wird bei den einzelnen Änderungen darauf hingewiesen.

Die beigefügte Übersicht dient einer ersten Orientierung. Sobald die angekündigten BMF-Schreiben ergangen sind, wird ein Leitfaden erstellt, der dann insbesondere auch für die Steuerpflichtigen bereit liegen soll.

Die Übersicht ist im Internet unter www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer für die Steuerpflichtigen abrufbar.

 

Anlage 1

OFD Nürnberg

Steueränderungsgesetz 2003
Haushaltsbegleitgesetz 2004
 
Übersicht über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht

Grundlagen:

Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003, BGBl 2003 I S. 2645 (StÄndG 2003) Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, BGBl 2003 I S. 3076, mit Berichtigung vom 13.1.2004, BGBl 2004 I S. 69 (HBegIG 2004)

Inkrafttreten:

Inkrafttreten der Rechtsänderungen: 1.1.2004, soweit nichts anderes aufgeführt

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einfuhrbegriff, § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG
  2. Inlandbegriff, § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG
  3. Dienstleistungskommission, § 3 Abs. 11 UStG
  4. Umsatzsteuerlager, § 4 Nr. 4a UStG
  5. Steuerbefreiung für einer Einfuhr vorangegangenen Lieferung, § 4 Nr. 4b UStG
  6. Änderung der Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen, § 4 Nr. 14 Satz 1 und Satz 4 Buchst. b UStG
  7. Änderung der Steuerbefreiung für den Betrieb von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, § 4 Nr. 1 – 6 UStG
  8. Aufhebung der Steuerbefreiung für Forschungstätigkeit der Hochschulen, § 4 Nr. 21a UStG
  9. Option im notariellen Vertrag, § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG
  10. Änderungen bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, § 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG, Nr. 46, 49, 51 und 52 der Anlage 2
  11. Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 und Abs. 2 UStG
  12. Haftung bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen, § 13c UStG
  13. Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage, § 13d UStG
  14. Vorschriften über die Rechnungsstellung, §§ 14, 14a und 14b UStG, §§ 31 bis 34 UStDV
  15. Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis, § 14c UStG
  16. Vorsteuerabzug – Besitz einer Rechnung i.S.d. §§ 14, 14a UStG als Voraussetzung, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
  17. Vorsteuerabzug aus Reisekosten, Aufhebung des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG (alt)
  18. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Fahrzeugen, Aufhebung des § 15 Abs. 1b UStG (alt)
  19. Vorsteueraufteilung, § 15 Abs. 4 Nr. 3 UStG
  20. Rückwirkung der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG, § 27 Abs. 8 UStG
  21. Abgabe von Voranmeldungen auf elektronischem Wege, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG
  22. Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Steuer, § 25d Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStG
  23. Änderung des FVG – Zuständigkeitswechsel für Auskunftsersuchen, § 5 Abs. 1 Nr. 9d FVG
  24. Sonstige Änderungen:

Gesetz Inhalt der Änderung Fundstelle
     
Einfuhrbegriff Neuformulierung des Einfuhrbegriffs, § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG:  
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Einfuhrtatbestand erfüllt, wenn Drittlandsgegenstand in das Inland verbracht wird und dieser Vorgang hier steuerbar ist, d.h. im Regelfall EUSt-Schuld entsteht. StÄndG 2003
  Z.B. keine Einfuhr im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn sich Drittlandsware in einem zollrechtlichen Versandverfahren befindet. Art. 5 Nr. 2a
     

Folgeänderungen in:

§ 11 Abs. 3 Nr. 1,

§ 15 Abs. 1 Nr. 2,

§ 21 Abs. 2a, 3 und 4 Satz 5 UStG
BMG für die Einfuhr, § 11 Abs. 3 Nr. 1 UStG: Redaktionelle Anpassung an Einfuhrbegriff in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG: Hinzurechnung der im Ausland für den eingeführten Gegenstand geschuldeten Beträge an Einfuhra...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge