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Unredliche Steuervorteile bei der Besteuerung von Reeder ... / II. Steuerliche Sonderregelungen für Reedereien & Co.

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Welche Steuervorteile haben deutsche Reeder (als Einzelunternehmer) und Reedereien (als Gesellschaften), deren Schiffe unter deutscher Flagge fahren, gegenüber Einzelunternehmern und Gesellschaften anderer Branchen?

Der Deutsche Bundestag[4] hat kürzlich diese und weitere steuerliche Sonderfragen für Reeder & Co. untersucht bzw. vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages einen Sachstandsbericht zum Thema "Besonderheiten bei der Besteuerung deutscher Reeder" erstellen lassen. Vor diesem Hintergrund erfolgt ein ausgewählter Einblick in die steuerlichen Implikationen.

[4] Vgl. Deutscher Bundestag v. 11.5.2023 – WD 4 - 3000 - 036/23.

1. Ertragsteuerliche Sonderform zur Gewinnermittlung

Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer, u.a. mit ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt somit der erwirtschaftete Gewinn. Als Gewinn gilt im Allgemeinen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen (BV) am Schluss des WJ und dem BV am Schluss des vorangegangenen WJ, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.[5] Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, ist für den Schluss des WJ grundsätzlich das BV anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist.[6]

Tonnagebesteuerung (§ 5a EStG): Seit Ende 1999 besteht mit § 5a EStG insoweit eine weitere Möglichkeit der Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr: die sog. Tonnagebesteuerung. Danach wird der Gewinn pauschaliert nach der Größe (Nettoraumzahl) des Schiffes ermittelt. Der im WJ erzielte Gewinn beträgt pro Tag des Betriebs für jedes im internationalen Verkehr betriebene Handelsschiff für jeweils volle 100 Nettotonnen (Nettoraumzahl), § 5a...

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