1 Gründe für die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung
Eine Unterbrechungsmeldung ist immer dann zu erstellen, wenn
Daraus ergibt sich, dass bei Arbeitnehmern, die arbeitsunfähig sind, aber Entgeltfortzahlung erhalten, eine Unterbrechungsmeldung nicht erforderlich ist. Erst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit so lange dauert, dass ein voller Kalendermonat nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist, kann eine Unterbrechungsmeldung unter den oben genannten Voraussetzungen erforderlich sein.
Arbeitsunfähigkeit
Beispiel 1
Arbeitsunfähigkeit vom 25.2. bis 10.4.
Entgeltfortzahlung vom 25.2. bis 6.4.
Krankengeld vom 7.4. bis 10.4.
Ergebnis: Keine Unterbrechungsmeldung
Beispiel 2
Arbeitsunfähigkeit vom 25.2. bis 10.6.
Entgeltfortzahlung vom 25.2. bis 6.4.
Krankengeld vom 7.4. bis 10.6.
Ergebnis: Unterbrechungsmeldung erforderlich
Gesonderte Elternzeit-Meldung ab 1.1.2024
Seit dem 1.1.2024 hat der Arbeitgeber für gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich zu der Unterbrechungsmeldung den Beginn und das Ende der Elternzeit bei der zuständigen Krankenkasse zu melden. Eine Meldepflicht besteht jedoch nur, wenn die Elternzeit nach dem 31.12.2023 begonnen hat.
Der Beginn der Elternzeit ist mit dem Abgabegrund "17" und das Ende mit dem Abgabegrund "37" zu melden. Darüber hinaus gehende Meldungen sind auch dann nicht erforderlich, wenn die Elternzeit über den 31.12. eines Jahres fortbesteht. Die Meldungen sind jeweils mit der nächsten Entgeltabrechnung spätestens jedoch 6 Wochen nach dem Beginn bzw. dem Ende der Elternzeit vorzunehmen.
Eine gesonderte Elternzeit-Meldung ist nicht erforderlich für geringfügig beschäftigte und privat krankenversicherte Arbeitnehmer.
Freiwilliger Wehrdienst
Wird freiwilliger Wehrdienst geleistet, muss der Arbeitgeber zusätzlich zu der Unterbrechungsmeldung den Dienst auf einem besonderen Vordruck melden. Dieser Vordruck wurde dem Dienstverpflichteten zusammen mit dem Einberufungsbescheid zugesandt.
2 Empfänger und Form der Unterbrechungsmeldung
Die Unterbrechungsmeldung ist an die zuständige Einzugsstelle zu senden.
Die Unterbrechungsmeldung entspricht in ihrem Aufbau einer Abmeldung. Die Schlüsselzahlen "51 – 53" des Meldeschlüssels weisen jedoch darauf hin, dass
- der Versicherte nicht abgemeldet wird,
- das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und
- lediglich die Entgeltzahlung für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen worden ist.
Keine Anmeldung nach Unterbrechungsmeldung
Weil es sich bei der Unterbrechungsmeldung um keine Abmeldung handelt, ist nach dem Ende der Unterbrechung der Entgeltzahlung keine Anmeldung vorzunehmen.
Seit dem 1.1.2021 ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigung" nicht mehr in den DEÜV-Meldungen anzugeben.
3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund für die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung
In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange
Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nicht weiter, wenn die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter besteht (z. B. durch den Bezug einer Entgeltersatzleistung). Dieses unterschiedliche Recht macht die Abgabe von Unterbrechungsmeldungen dann erforderlich, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung ohne Zahlung von Arbeitsentgelt von mindestens einem Kalendermonat unterbrochen wird.
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer
Eine Verlängerung der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist im Anschluss an das Ende der Entgeltfortzahlung auch bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer Krankentagegeld bezieht. Daher hat der Arbeitgeber für privat krankenversicherte Beschäftigte, die Krankentagegeld beziehen, zum Ende der Entgeltfortzahlung eine Unterbrechungsmeldung mit dem Grund "51" abzugeben.
Beziehen arbeitsunfähige privat krankenversicherte Arbeitnehmer nach dem Ende der Entgeltfortzahlung kein Krankentagegeld, besteht die Versicherungspflicht für einen Monat nach dem Ende der Entgeltfortzahlung fort. In diesen Fällen ist keine Unterbrechungsmeldung, sondern eine Abmeldung mit dem Abgabegrund "30" zu erstellen.
3.1 Wie werden verschiedene Unterbrechungstatbestände hintereinander bewertet?
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine fortbestehende Mitgliedschaft in der...