Überblick

In der Steuerberatung sind Unternehmensbewertungen von praktischer Bedeutung, wenn Unternehmen oder Unternehmensteile veräußert werden sollen, wenn die Beteiligten am Unternehmen in Konflikt geraten und eine Trennung im Raum steht oder wenn neue Beteiligte ins Unternehmen aufgenommen werden. Häufig wendet sich die Mandantschaft mit der Frage der Unternehmensbewertung an die bislang für das Unternehmen tätige Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, ob Steuerberater berufsrechtlich befugt sind, Untenehmensbewertungen vorzunehmen, wenn sie zugleich für die Gesellschaft die Steuerberatung übernommen haben und inwieweit die Frage einer Interessenkollision der Annahme eines Auftrags zur Bewertung eines Unternehmens entgegensteht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Einschlägig sind § 6 Abs. 1, 2 BOStB, § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG sowie § 57 Abs 1a, 1b StBerG i. d. F. ab 17.1.2024. Daneben ist dasBerufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (BGBl I Nr. 41 v. 12.7.2021, S. 2363) zu beachten. In der Rechtsprechung hat sich das LG Bielefeld, Urteil v. 6.3.2015, 17 O 6/14, zur Thematik geäußert.

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