4.1 Ausgangsdaten
Neben den Plandaten fließen in die monatliche Abrechnung eine Reihe von angenommenen Istdaten ein. Dies sind in erster Linie die Istdaten der Erlösrechnung, aber auch abweichende Produktionsdaten, die in Abb. 9 dargestellt werden.
Abb. 9: Ausgangsdaten/Ist
Bestandsveränderungen als Herausforderung für Bewertung und Kontrolle
Zu beachten ist die realistische Annahme von unterschiedlichen Produktions- und Absatzmengen im Abrechnungsmonat. Im Planungssystem sind diese Mengen gleich, d.h., es wurde kein Lageraufbau oder Lagerabbau geplant. Der dennoch ausgewiesene Unterschied zwischen der Absatzmenge von 400 Stück gegenüber einer Produktionsmenge von 1.200 Stück beim Produkt P 1 (s. Abb. 1) ist nämlich auf den Wiedereinsatz von P 1 in P 2 zurückzuführen. Demnach müssen im Abrechnungssystem Bestandsveränderungen sowohl am Lager als auch in den einzelnen Fertigungsstufen ( "Work in progress") berücksichtigt werden. Die Istkosten für die Verkaufsförderung, die SEKoV, die Sozialaufwendungen für Lohn und Gehalt und die Erlösminderungen sind ebenfalls in der obigen Aufstellung enthalten, während die übrigen angenommenen Istkosten und Leistungen direkt in der Kostenstellenrechnung, Nachkalkulation und Ergebnisrechnung ausgewiesen werden.
4.2 Kostenarten- und Kostenstellenrechnung
Konsequente Abrechnungsschritte für den Kostenstellen-Soll-Istkosten-Vergleich
Zur Erstellung der monatlichen Kostenarten- und Kostenstellenrechnung in Form eines Kostenstellen-Soll-Istkosten-Vergleichs werden nun die erforderlichen Abrechnungsschritte vollzogen. In der Sollkostenrechnung wird aufgrund der gemeldeten direkten Istbezugsgrößen der Beschäftigungsgrad der betreffenden Kostenstellen ermittelt und die proportionalen Plankosten in diesem Verhältnis abgewandelt. Im Anschluss daran wird retrograd nach dem Verfahren der Deckungsrechnung die erste Istbezugsgrößenmenge der Sekundärstelle "A – Energiestelle" mit 438 Kilowattstunden (kWh prop) systemintern abgeleitet, während die zweite Bezugsgröße dieser Kostenstelle (VE fix) unverändert bleibt. Damit wird die Sollkostenrechnung auch für diese Kostenstelle nach der gleichen Rechenformel möglich.
Aufbereitung der Istkosten
In der Istkostenaufbereitung werden die aus vorgelagerten Arbeitsgebieten übernommenen Istkosten, falls erforderlich, in den Festwert und eine allfällige Preis- oder Tarifabweichung zerlegt und den einzelnen Kontierungsadressen zugeteilt. Dies sind grundsätzlich die einzelnen Kostenstellen; aperiodisch anfallende Beträge – hier die Sozialaufwendungen für Lohn und Gehalt – sind entsprechenden Abgrenzungsaufträgen der Werkauftragsabrechnung zuzuleiten. Den danach zu erstellenden Soll-Istkosten-Vergleich für Kostenstelle C zeigt Abb. 10.
Abb. 10: Soll-Istkosten-Vergleich am Beispiel der Fertigungskostenstelle C
Die Abweichungen des Gemeinkosten-Controlling
Die aus diesem wichtigsten Instrument des Gemeinkosten-Controlling zu entnehmenden Abweichungsarten sind die:
- Preisabweichung als Differenz zwischen Istwert und Festwert der eingesetzten Gemeinkostenmaterialien,
- Tarifabweichung als Differenz zwischen Istwert und Festwert der angefallenen Personalkosten und die
- Verbrauchsabweichung als Differenz zwischen Istkosten (bewertet mit Planpreisen) und Sollkosten.
Eine besondere Art der Preisabweichung ist die "Abweichung sekundärer Kostenstellen", die der Weiterverrechnung der auf diesen Kostenstellen angefallenen Abweichungen auf die Primärkostenstellen dient. Während die Leistungen dieser Stellen, mit ihren proportionalen Plankosten bewertet, als innerbetriebliche Leistungen auf den Empfängerstellen aufscheinen, werden die entstandenen Abweichungen nach den in Anspruch genommenen Leistungsmengen nachverteilt. Dabei sind neben der Interdependenz der Leistungsbeziehungen, die wieder den Einsatz von Iterationsrechnungen erforderlich macht, die entstandenen Abweichungen auf Kostenstellen mit mehreren Bezugsgrößen – in diesem Fall der Kostenstelle "A – Energiestelle" – zunächst auf diese im Verhältnis der Sollkosten der jeweiligen Kostenart aufzuteilen. Eine Kontrollrechnung soll diese Abstimmung deutlich machen:
Abgebende Sekundärkostenstellen |
Angefallene Abweichungen |
"A – Energiestelle" |
1.110 EUR |
"B – Hilfsbetrieb" |
249 EUR |
Summe |
1.359 EUR |
Empfangende Kostenstellen |
Verrechnete Abweichungen |
"A – Energiestelle" |
6 EUR |
"B – Hilfsbetrieb" |
16 EUR |
"C – Fertigungsstelle 1" |
522 EUR |
"D – Fertigungsstelle 2" |
815 EUR |
Summe |
1.359 EUR |
Während diese Abweichungsverrechnung für die Zwecke des Controlling ohne Bedeutung bleibt – die Abweichungen sind nur an ihrem Entstehungsort zu steuern –, kann für alle Rechenzwecke, die einen Voll- oder Grenzkostenausweis auf Istkostenbasis verlangen, darauf nicht verzichtet werden.
Istkostensätze für die Nachkalkulation
Durch Division der nun den einzelnen Kostenstellen und Bezugsgrößen zugeteilten Istkosten durch die Istbezugsgrößenmengen werden die Kostensätze ermittelt, wobei für die Folgeschritte der Nachkalkulation und Betriebsleistungsrechnung die Bewertungsmatrix mit ihrer Unterteilung in Plan- und Abweichung...