Abb. 6: Soll-Ist-Kostenvergleich der Kostenstellen
Da angenommen wird, dass sich die Istpreise gegenüber dem Planansatz verändert haben, werden nach Bildung einer ersten Summe aller zu Festpreisen bewerteten Kosten („Summe KOST ohne Abw.”) nun die Tarifabweichungen, Preisabweichungen und Abweichungen sekundärer Kostenstellen ausgewiesen (s. Abb. 6). Während es sich bei den ersten beiden wieder um angenommene Werte handelt, sind die Abweichungen sekundärer Kostenstellen das Ergebnis einer iterativen Abweichungsnachverteilung, indem die Leistungsmengen mit dem jeweiligen Abweichungskostensatz der leistenden sekundären Kostenstelle bewertet werden. Ohne auf diese komplexe Rechnung hier eingehen zu wollen, soll in Abb. 7 nur der Nachweis der restlosen Abweichungsverteilung erbracht werden.
Abb. 7: Nachweis der Abweichungsnachverteilung
Nun können aus der Endsumme – „Summe KOST incl. Abw.” – auch die Istkostensätze der primären Fertigungskostenstellen errechnet werden (s. Abb. 8).
Abb. 8: Ermittlung der Abweichungskostensätze der primären Kostenstellen
Bewertung der Fertigungsleistung
Mit diesen Abweichungskostensätzen und den Plankostensätzen können die den einzelnen Fertigungsaufträgen zugeordneten Istbezugsgrößenmengen in der Nachkalkulation bewertet und damit die Abweichungen in die Kostenträgerrechnung weiterverrechnet werden.
Verrechnungskontrolle als Grundlage einer revisionsfähigen Abrechnung
Als Nachweis für die Schlüssigkeit des Verfahrens werden in einer abschließenden Verrechnungskontrolle (s. Abb. 9) die in der Kostenstellenrechnung angefallenen Kosten den weiterverrechneten Kosten gegenübergestellt und die letzten Abweichungen ausgewiesen. Unter „Kostenanfall” werden zunächst für jede Kostenstelle die Istbezugsgrößenmenge und die Summe der angefallenen Istkosten ausgewiesen, die nach Gegenüberstellung zu den proportionalen Sollkosten und den Planfixkosten zu einer Abweichung der Kostenstelle führen. In der nächsten Zeile werden die Verrechnungen dargestellt, die bei den beiden sekundären Kostenstellen aufgrund der durchgeführten Abweichungsnachverteilung zu einem Saldo von null führen (vgl. auch Abb. 7 – Nachweis der Abweichungsnachverteilung).
Derselbe Vorgang bei den beiden primären Fertigungskostenstellen zeigt auf, dass bei der Kostenstelle D – Fertigung 2 – der Grundsatz der Bezugsgrößenidentität eingehalten wurde. Die gemessenen 1.940 Stunden der Istbezugsgröße wurden unverändert auf die Aufträge der Kostenträgerrechung weiterverrechnet. Bei der Kostenstelle C – Fertigung 1 – wurden von den gemessenen 1.300 Stunden nur 1.200 Stunden auf Aufträge verrechnet. Die bewertete Differenz von 100 Stunden bildet eine Controlling-relevante Leistungsabweichung. Darüber hinaus verbleiben in der Kostenstellenrechnung noch die aufgrund der gewählten Form der Parallelrechnung zu viel bzw. zu wenig weiterverrechneten Fixkosten in Form der ausgewiesenen Beschäftigungsabweichung. Die Fertigungsstelle C mit ihren 300 Stunden über der Planbeschäftigung, bewertet mit dem Planfixkostensatz von 10,15 EUR, verrechnet 3.045 EUR zu viel Fixkosten auf die Aufträge, während auf der Fertigungsstelle D mit ihren 60 Stunden unter Plan, bewertet mit dem Planfixkostensatz von 8,25 EUR, der Betrag von 495 EUR an Fixkosten hängenbleibt.
Abb. 9: Verrechnungskontrolle
Zusammenfassend kann man festhalten, dass das System der Kostenstellenrechnung folgende Abweichungsarten für das Gemeinkosten-Controlling bereitstellt: