Annahme: Mehr Stunden geleistet als angenommen
Eine erste, einfache Annahme soll lauten: Anstelle der von den Handwerkern gemeldeten 200 Handwerkerstunden wurden 240 Stunden geleistet, zugeordnet den empfangenden Kostenstellen laut Abb. 10.
Abb. 10: Geänderte Leistungsdaten im sekundären Bereich nach der Änderung der Leistungsdaten
Auswirkungen nicht sofort abschätzbar
Die Auswirkungen dieser auf den ersten Blick unbedeutenden Änderung sind ganz erheblich. Zunächst ändert sich wegen des steigenden Strombedarfs die Istbezugsgröße der sekundären Energiestelle A (s. Abb. 11).
Abb. 11: Retrograde Ermittlung der Istbezugsgrößenmengen der sekundären Kostenstelle A – Energiestelle nach der Änderung der Leistungsdaten
Die weiteren Auswirkungen werden anhand des Kostenstellen-Soll-Ist-Kostenvergleichs (vgl. Abb. 12) erläutert. Die Leistungsdaten der primären Kostenstellen bleiben von dieser Änderung unberührt:
Abb. 12: Soll-Ist-Kostenvergleich nach Änderung der Leistungsdaten
Primäre Istkosten unverändert, aber wie entwickeln sich die sekundären?
Nachdem hier keine Änderungen der Istkosten unterstellt werden, finden wir die gleichen primären Istkostensummen auf den einzelnen Kostenstellen vor. Die sekundären Kosten der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ändern sich bei der Kostenart „I-Lstg.KOST B prop.” wegen der geänderten Mengendaten, die allerdings mit dem bekannten proportionalen Plankostensatz von 27,00 EUR/Std. bewertet werden. Bei der Kostenart „I-Lstg. KOST A prop.” steigt die Belastung der Kostenstelle B wegen der höheren Inanspruchnahme. Bei den Sollkosten werden die Vorgaben bei beiden sekundären Kostenstellen entsprechend dem gestiegenen Beschäftigungsgrad erhöht, die primären Kostenstellen werden davon nicht betroffen. Die Abweichungen der beiden sekundären Stellen entwickeln sich wegen der höheren Sollkosten bei gleich bleibenden Istkosten zum Besseren. Bei den primären Kostenstellen führt die erhöhte Inanspruchnahme von Reparaturleistungen zunächst zu einer gestiegenen Verbrauchsabweichung (vgl. Zeile „Summe KOST ohne Abw.”), die allerdings nach der Abweichungsnachverteilung wieder relativiert wird. Da auch die Istkosten des Hilfsbetriebes unverändert geblieben sind (an sich eine praxisfremde Annahme!), darf sich in Summe keine höhere Kostenbelastung ergeben. Bestätigt wird diese These durch einen Vergleich der Abweichungsnachverteilung (s. Abb. 13).
Abb. 13: Nachweis der Abweichungsnachverteilung nach der Änderung der Leistungsdaten
Nachdem bei den Istkosten keine Änderungen eintraten, bleiben die Salden der Abgrenzungsaufträge der Werk-(Innen-)auftragsabrechnung von der Änderung unberührt. Die Kostensätze der Fertigungsstellen werden nach den bekannten Regeln ermittelt (s. Abb. 14).
Abb. 14: Ermittlung der Abweichungskostensätze der primären Kostenstellen nach der Änderung der Leistungsdaten
Da diese veränderten Abweichungskostensätze nun zur Bewertung der den einzelnen Fertigungsaufträgen zugeordneten Istbezugsgrößenmengen in der Nachkalkulation herangezogen werden, ergeben sich geringfügig veränderte Belastungen dieser Aufträge. Eine Prüfung der Ergebnisse in der Verrechnungskontrolle zeigt nur eine Verschiebung der bewerteten Leistungen zwischen den Kostenstellen C und D und der Leistungsabweichung bei gleicher Verrechnungssumme (s. Abb. 15).
Abb. 15: Nachweis der verrechneten Kosten laut Verrechnungskontrolle nach der Änderung der Leistungsdaten
Zu Spalte Verrechnung alt: |
vgl. Abb. 9 – Verrechnungskontrolle. |
Zu Spalte Verrechnung neu: |
vgl. Excel-Tabelle QUATTRO nach Änderung der Leistungsdaten des Hilfsbetriebes. |