Zusammenfassung
- In diesem zweiten Beitrag der diesjährigen Serie wird der monatliche Soll-Ist-Kostenvergleich der Kostenstellenkosten anhand des Unternehmensmodells QUATTRO vorgestellt.
- Die wichtigsten organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für brauchbare Ergebnisse werden in Erinnerung gerufen.
- Die im Arbeitsgebiet der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung relevanten Abweichungsarten werden gezeigt und ihre Bedeutung für das Controlling kommentiert.
- In einer Übung werden durch Änderungen in den Ausgangsdaten die Auswirkungen auf das Ergebnis durchgespielt.
1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen
1.1 Analytische, leistungsbezogene Kostenplanung und Kostenfunktionen
Grundlage ist die analytische Kostenplanung
Die wichtigste Grundlage für einen aussagefähigen Soll-Ist-Vergleich der Kostenstellenkosten ist das Vorliegen einer leistungsbezogenen Kostenplanung, wie sie im vorigen Heft dargestellt wurde. Darin werden bekanntlich die bei optimalen Betriebsbedingungen erforderlichen Kosten einer Planperiode (diese beträgt meistens ein Jahr, oft werden die Werte auf den Monatsdurchschnitt bezogen) analytisch ermittelt. Nicht die Vergangenheitswerte sind maßgeblich, sondern herausfordernde Zielsetzungen. Im Zuge der so genannten Kostenauflösung werden die Kosten in zeitabhängige, fixe oder Strukturkosten und leistungsabhängige, proportionale oder Produktkosten unterteilt. Damit können, wie der Einsatz dieses Verfahrens in vielen Industrieunternehmen seit Jahren bewiesen hat, die Kosten im laufenden Betrieb bei mäßig schwankenden Beschäftigungsgraden (etwa zwischen 70 % und 130 % der Planbeschäftigung) mit hinreichender Genauigkeit gesteuert werden, indem aus den starren Plankosten die flexiblen, an die jeweilige Beschäftigungssituation angepassten Sollkosten abgeleitet werden. Die Bedeutung von sprungfixen Kosten und degressiven bzw. progressiven Entwicklungen der Kosten wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur zwar immer wieder thematisiert, kann in der Praxis aber eher vernachlässigt werden.
1.2 Das Rechnen mit Festpreisen und gleitenden Durchschnittspreisen
Festpreis als Voraussetzung für eine Analyse der Gesamtabweichungen
Für eine effiziente Kostenkontrolle stellt die Abweichungsanalyse eine wichtige Voraussetzung dar. Dabei ist eine Unterscheidung von Mengen- (Verbrauchs-) und Preisabweichungen hilfreich, da sie in der Regel von unterschiedlichen Verantwortlichen zu vertreten sind. Daher sollten die Beschaffungspreise weitgehend als Festpreise (Standardpreise) definiert werden. Mit den Personalkosten, den Materialkosten und den innerbetrieblichen Leistungen sind große Teile der zu erwartenden Kostenvolumina von diesem Festpreissystem erfassbar. Der Ausweis von Standardpreisen und Preisabweichungen wird auch von marktführenden Systemen der Standardsoftware unterstützt, indem bei jeder Transaktion der Istpreis bzw. der gleitende Durchschnittspreis in einen Standardpreis und eine Preisabweichung zerlegt werden kann.
Das folgende Beispiel (s. Abb. 1) zeigt dieses Verfahren über die einzelnen Bewegungsarten in der Materialabrechnung:
- Pos. 1: Der angenommene Wert des Anfangsbestandes (Inventurwert) von 22.000 wird in einen Festwert (= Menge mal Festpreis/Stk.) von 20.000 und eine Preisabweichung von 2000 aufgeteilt.
- Pos. 2: Der angenommene Wert des Zugangs von 43.000 wird in einen Festwert (= Menge mal Festpreis/Stk.) von 40.000 und eine Preisabweichung von 3000 aufgeteilt. Die anschließend gebildete Zwischensumme errechnet einen gewogenen gleitenden Durchschnittspreis des Bestandes von 21,67 bzw. eine Preisabweichung von 8,33 %.
- Pos. 3: Mit diesem Durchschnittspreis wird der Abgang in die Produktion bewertet. Es handelt sich dabei um eine „passive” Bewegung, da ja explizit kein Preis dafür vorliegt.
- Pos. 4: Für diesen Zugang liegt beim Wareneingang noch keine Faktura des Lieferanten vor. Da im integrierten System der Bestellpreis gespeichert ist, kann damit provisorisch bewertet werden und in einer neuen Zwischensumme der gleitende Durchschnitt des Bestandes mit einer Preisabweichung von 9,52 % ermittelt werden.
- Pos. 5: Mit dieser Preisabweichung wird auch die Rücklieferung aus der Produktion („passive” Bewegung) bewertet. Systemimmanent wird also eine Gutschrift erteilt, die relativ etwas höher als die ursprüngliche Belastung war.
- Pos. 6: Gegenüber dem Lieferanten kann bei einer Rücklieferung (Reklamation) natürlich nur der Preis des Zugangs („aktive” Bewegung, vgl. Pos. 2) zum Ansatz gebracht werden.
- Pos. 7: Da bei diesem Zugang ohne Faktura kein Bestellpreis im System gespeichert ist – Mangel der Ablauforganisation! –, bewertet das System die Menge mit dem aktuellen gleitenden Durchschnittspreis wie eine übliche „passive” Bewegung. Daher bleibt auch der Preisdifferenzprozentsatz gleich, der nun in
- Pos. 8 für die Bewertung des Abgangs in die Produktion herangezogen wird.
- Pos. 9: Die nun eintreffende Faktura für den Zugang in Pos. 7 weist angenommene 9000 aus, sodass gegenüber de...