1Die Landesjustizverwaltungen übermitteln dem Unternehmensregister folgende Indexdaten zu Registerbekanntmachungen[3] [Bis 31.07.2022: Bekanntmachungen] aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister[4] [Bis 31.12.2023: Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister]:
1. |
Registerart, Registergericht, Registernummer sowie ein Ortskennzeichen, soweit vorhanden, |
2. |
Firma oder Name des Unternehmens, |
3. |
Rechtsform des Unternehmens, |
4. |
Sitz des Unternehmens, |
5. |
Gegenstand der Registerbekanntmachung[5] [Bis 31.07.2022: Bekanntmachung], |
6. |
elektronische Verknüpfung zu der Registerbekanntmachung[6] [Bis 31.07.2022: Bekanntmachung], |
7. |
Tag der Registerbekanntmachung[7] [Bis 31.07.2022: Bekanntmachung], |
8. |
Tag der Eintragung oder Anordnung. |
2§ 6 Satz 2 gilt entsprechend. 3Werden keine Indexdaten nach § 6 Satz 1 Nummer 7 bis 9 übermittelt, so sind dem Unternehmensregister diese Informationen als Indexdaten zu Registerbekanntmachungen, als Bekanntmachungsdokument oder als Eintragungsmitteilung zu übermitteln.[8]
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